Verpackungsverordnung wird novelliert


"Eins zu eins-Umsetzung" des EU-Rechts: Aus Sicht der SPD müssen zudem in der "7. Novelle Verpackungsverordnung" die "erheblichen Fehlentwicklungen beim Dualen System" aufgegriffen werden
Sowohl die Entsorger als auch die Länder und die Verbände mit einbezogen werden, um zu einer Lösung der Problematik um die Verpackungsentsorgung zu kommen

(02.04.14) - Der Umweltausschuss spricht sich mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung aus. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung (18/496) zu. Während sich die Linksfraktion gegen die Vorlage aussprach, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung. Mit der Novellierung wird eine EU-Richtlinie vom Februar 2013 umgesetzt.

Es sei Eile geboten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), und verwies auf ein schon laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zugleich machte sie deutlich, dass mit der Übernahme der Beispiele aus der EU-Verpackungsverordnung und der Klarstellung des Begriffs der Transportverpackung "keine Änderung der materiellen Rechtslage erfolgt". Angesichts der Dringlichkeit habe man sich in der 6. Novelle auf das Notwendige konzentriert, sagte die Staatssekretärin. "Das Wichtigere kommt in der 7. Novelle der Verpackungsverordnung", kündigte sie an.

Von einer "Eins zu eins-Umsetzung" des EU-Rechts sprach der Vertreter der Unionsfraktion. Geregelt werde zum einen, "dass Frachtcontainer keine Transportverpackung sind". Zum anderen würde nun eine Liste von Beispielen übernommen, was als Verpackung gilt. Auch wenn sich dadurch "faktisch nichts ändert", räumte der Unionsvertreter ein, dass es "ein stückweit absurd und lächerlich wirkt, wenn wir regeln müssen, dass Grablichter keine Verpackungen sind, Streichholzschachteln hingegen schon". Gleichwohl weise das auf einen wichtigen Kernpunkt hin: "Es ist notwendig, dass Kreislaufwirtschaftsystem weiterzuentwickeln."

Langfristiges Ziel müsse die Schaffung eines Wertstoffgesetzes sein, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Dieses müsse festschreiben, dass Verpackungen und sonstige Kunstabfälle gesammelt werden müssen, "was in vielen Haushalten schon Alltag ist". Aus Sicht der SPD müssen zudem in der 7. Novelle Verpackungsverordnung die "erheblichen Fehlentwicklungen beim Dualen System" aufgegriffen werden.

Diese Probleme, "die dringend einer Lösung bedürfen", hätte man auch bei der jetzigen Novellierung klären können, bemängelte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "So wird Zeit vergeudet", kritisierte der Fraktionsvertreter. Zugleich plädierte er dafür, die 7. Novelle für weitergehende Änderungen der Verpackungsverordnung zu nutzen. Dabei sollten sowohl die Entsorger als auch die Länder und die Verbände mit einbezogen werden, um zu einer Lösung der Problematik um die Verpackungsentsorgung zu kommen. In diesem Bereich herrsche seit neun Jahren Stillstand, so der Grünen-Vertreter. Trotz mehrfacher Ankündigungen hätten es die vorherigen Regierungen nicht geschafft, ein echtes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen.

Seine Fraktion könne der Novelle unter anderen deshalb nicht zustimmen, weil sich aus der Beispielliste ergebe, dass "Glasflaschen für Injektionslösungen" Verpackungen seien, sagte der Vertreter der Linksfraktion. Wenn nicht definiert werde, für welche Injektionslösungen dies gelten soll, könnten das auch Ampullen mit gefährlichen Stoffen oder Medikamenten sein. Wenn diese jedoch unter die Verpackungsverordnung fallen, "entfällt die Pflicht, die Glasampullen als Sondermüll zu behandeln", gab er zu bedenken. Es sei durchaus vorstellbar, dass es Klinikdirektoren geben werde, die dieses Einsparpotential zu nutzen gedenken. (Deutsche Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen