Wahrnehmung von Urheberrechten


Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung lässt sich aus dem UrhWG keine wahrnehmungsrechtliche Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft ableiten, den Beirat ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern zu besetzen
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es, maßgeblich sei, dass die gemeinsame Vertretung die Einflussnahme der "berechtigten Nichtmitglieder" - im Falle der GVL die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller - auf die Willensbildung und die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft in angemessenem Umfang sicherstelle

(07.05.15) - Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten zu optimieren. In einer Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, den Beirat der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern zu besetzen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die derzeitige Besetzung des GVL-Beirates aus 24 Mitgliedern, von denen lediglich 12 von den Wahrnehmungsberechtigten direkt gewählt würden, nicht den Vorgaben des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWG) entspreche.

Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich jedoch aus dem UrhWG keine wahrnehmungsrechtliche Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft ableiten, den Beirat ausschließlich mit von den Berechtigten gewählten Mitgliedern zu besetzen. In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es weiter, maßgeblich sei, dass die gemeinsame Vertretung die Einflussnahme der "berechtigten Nichtmitglieder" - im Falle der GVL die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller - auf die Willensbildung und die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft in angemessenem Umfang sicherstelle. Dies müsse jedoch nicht so weit gehen, dass die Mitglieder - also die Gesellschafter der GVL, die Deutsche Orchestervereinigung e.V. und der Bundesverband Musikindustrie e.V. - über den Beirat überstimmt werden können. Die paritätische Besetzung des Beirates verhindere eben dies, urteilt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im April 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerten im Binnenmarkt sei man jedoch bereit, zu überlegen, wie die bestehenden Regelungen optimiert werden könnten, heißt es weiter. Das zuständige Justizministerium werde im Dialog mit allen Beteiligten entscheiden, inwieweit von der in der Richtlinie eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, die für Mitglieder von Verwertungsgesellschaften geltende Richtlinienvorgaben auf berechtigte Nichtmitglieder anzuwenden. Umzusetzen sei die Richtlinie bis Frühjahr 2016, geht aus der Vorlage hervor. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen