Sportwettenbetrug und Compliance


Sportausschuss: Fußballverbände regen Liberalisierung des Marktes für Sportwetten an
Anregung für den Markt für Sportwetten: Übernahme von Antikorruptionsmaßnahmen aus der Wirtschaft, wie etwa dem "Compliance-System"


(07.12.09) - Ein national organisierter und lizenzierter attraktiverer Wettmarkt könnte für mehr Transparenz im Bereich der Sportwetten sorgen. Diese Ansicht vertreten sowohl der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die Deutsche Fußballliga (DFL) als auch der Weltfußballverband Fifa. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am 2. Dezember zum Thema "Sportwettenbetrug im Fußball" deutlich.

Auch aus Sicht von Transparency International ist das jetzige System, dass einzig den staatlichen Anbieter Oddset zulässt, "nicht das Optimale". Stattdessen sollte über eine Lizenzierung mehrere Anbieter nachgedacht werden, forderte Sylvia Schenk von Transparency International.

DFB-Vizepräsident Rainer Koch verwies auf die "mafiösen Strukturen", die es auf dem internationalen Wettmarkt gebe. Zwar habe der DFB aus dem Betrugsskandal im Jahr 2005 um den ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter Robert Hoyzer seine Lehren gezogen und sei im europaweiten Vergleich in Sachen Betrugsbekämpfung "am besten aufgestellt". Doch reiche dies allein nicht aus, da lediglich legale Märkte überwacht werden könnten. Daher sei es sinnvoll, durch Liberalisierung "attraktive kontrollierbare Wettmärkte" zu schaffen.

In der Tat sei der DFB nach dem Fall Hoyzer "sehr aktiv" geworden bestätigte Sylvia Schenk. "Vorwarnsysteme allein reichen jedoch nicht aus", sagte Schenk und kritisierte, dass die Prävention zu kurz gekommen sei. Die Deutschland-Vorsitzende von Transparency International wandte sich gegen den Ruf nach neuen Strafgesetzen. Dies lenke nur von dringend benötigten und zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ab. Dazu zähle auch die Übernahme von Antikorruptionsmaßnahmen aus der Wirtschaft, wie etwa dem "Compliance-System".

Wolfgang Feldner, der das "Early-Warning-System" der Fifa entwickelt hat, verwies ebenfalls darauf, dass derartige Systeme auf dem Schwarzmarkt nicht funktionieren könnten. Neunzig Prozent der Manipulationen haben seinen Angaben nach auf dem asiatischen Wettmarkt ihren Anfang. Problematisch sei auch der Bereich der Live-Wetten. Hier sei die die Installation eines Frühwarnsystem nicht möglich. "Dennoch", so Feldner, "sind Live-Wetten nun einmal die Realität." Würde man sie mit zu strikten Verboten belegen, führe das zu weiterer Intransparenz. Daher müssten "international durchsetzbare Mindeststandards geschaffen werden", forderte er.

Die Unionsfraktion erteilte ebenfalls dem "schnellen Ruf nach neuen Gesetzen" eine Absage. Erst müssten die zu erwartenden Verfahren abgeartet und analysiert werden. Es dürfe keine "Schnellschüsse" geben, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Dort wo es Defizite bei der Gesetzgebung gebe, müsse jedoch gehandelt werden. Auch die FDP-Fraktion stellte fest, dass "die Ermittlungen erst am Anfang stehen".

Aus Sicht der Linksfraktion ist es sehr zweifelhaft, ob eine Liberalisierung zu einer besseren Kontrollen führen würde. Die Liberalisierung des Finanzmarktes habe das Gegenteil erwiesen. Viel Geld bedeute auch viel Korruptionsgefahr, stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest und äußerte Bedenken gegen eine Marktöffnung für private Wettanbieter, da dort die Korruptionsanfälligkeit größer sei als bei staatlichen Anbietern. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

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    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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