Verbraucherschutz: Grüne fordern Sammelklagen
Wie will die Deutsche Bundesregierung kollektive Rechtsinstrumente wie etwa das Schaffen von Sammelklagen umzusetzen?
Aus Sicht der Grünen geht es bei Sammelklagen darum, Verbraucherrechte zu stärken und Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen
(10.06.14) - Für die Einführung von Sammelklagen macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1470) stark. Konkret will die Oppositionsfraktion von der Deutschen Bundesregierung wissen, wie sie die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Brüsseler Kommission an die EU-Länder, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen, umzusetzen gedenkt. Allerdings ist dieser Appell der Kommission für die einzelnen EU-Staaten nicht verbindlich.
Aus Sicht der Grünen geht es bei Sammelklagen darum, Verbraucherrechte zu stärken und Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Als Beispiele werden in der Anfrage Rückzahlungen bei überhöhten Strompreisen oder Kompensationen für Flugausfälle genannt. Solche Anliegen könnten Verbraucher mit Hilfe von Sammelklagen vor Gericht leichter und kostengünstiger durchsetzen. Im Fall von Einzelklagen existiere bislang ein "Ungleichgewicht" zwischen den "wirtschaftlich ohnmächtigen" Konsumenten und den mächtigen Unternehmen, schreibt die Fraktion. Dieses Missverhältnis müsse abgebaut werden.
Zu dem ökonomischen Ungleichgewicht komme die Scheu vor Prozessrisiken hinzu. Im Ergebnis führe dies dazu, dass Rechte und Ansprüche von Verbrauchern nur unzureichend realisiert werden könnten, kritisieren die Grünen. Die Angeordneten fordern deshalb, das Prozessrecht um neue Formen einer kollektiven Rechtsdurchsetzung zu erweitern: "Geschädigten muss es möglich sein, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Klage führen zu können."
Unter anderem wollen die Grünen von der Regierung erfahren, in welchen EU-Ländern Sammelklagen bereits gestattet sind und wie dies in solchen Fällen konkret geregelt ist. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.