Neuer Vertrag zu Safe Harbor


Safe Harbour: USA nicht bereit, ihre Gesetze zu ändern
Bundesjustizminister Heiko Maas erwies im Weiteren darauf, dass nicht nur der Datenaustausch mit den USA, sondern auch die Praxis der Erlösausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaften, infolge eines EuGH-Urteils in Frage gestellt sei

(17.02.16) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe Harbor-Abkommen, mit dem die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt wurde, hat aus Sicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu einer "echt schwierigen Situation" geführt. Vor dem Ausschuss Digitale Agenda sagte Maas, eine Lösung könne nur durch Verhandlungen für ein neues Abkommen erreicht werden, bei denen allerdings auf das EuGH-Urteil Bezug genommen werden müsse. Erschwerend sei aber, so räumte er ein, dass die USA nicht bereit seien, ihre Gesetze zu ändern.

Mit Blick auf ein Kartellrecht für digitale Märkte machte der Justizminister deutlich, dass es nicht darum gehen dürfe, den Datenverkehr zu unterbinden. Dies sei keine funktionierende Strategie, befand er. Aus seiner Sicht ist die Dynamik, die in der Digitalisierung stecke, der Grund dafür, dass gesetzgeberisches Handeln so schwierig sei. Dennoch müsse es zu Änderungen kommen, da das existierende Kartellrecht für das digitale Zeitalter nicht geeignet sei.

Maas ging während der Ausschusssitzung auch auf die geplanten Änderungen im Urheberrecht ein. Das dazu gehörende Verbandsklagerecht für Autoren nannte er sehr wichtig. Es gehe dabei nicht um einen Eingriff in die Verhandlungen um die Vergütung der Autoren, sondern lediglich um die Einhaltung getroffener Vereinbarungen. Gerade freie Autoren würden sich derzeit nicht trauen, auf Zahlung der vereinbarten Honorare zu klagen, weil sie Angst haben müssten, auf einer Schwarzen Liste zu landen und keine Aufträge mehr zu erhalten. Was das fünfjährige Rückrufrecht der Urheber angeht, so räumte der Justizminister ein, werde man damit nicht allen Branchen gerecht. Insofern müsse darüber noch intensiv diskutiert werden. Keineswegs dürfe es sein, dass die geplante Neuregelung zu einem Nachteil für kleinere Verlage oder gar die Autoren selber führt, machte er deutlich.

Der Justizminister verwies im Weiteren darauf, dass nicht nur der Datenaustausch mit den USA, sondern auch die Praxis der Erlösausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaften, infolge eines EuGH-Urteils in Frage gestellt sei. Die in Deutschland aus seiner Sicht bewährte Verteilung der Erlöse jeweils zur Hälfte zwischen Autoren und Verlagen sei nach der EuGH-Entscheidung hinfällig. Laut dem Urteil stehen die Erlöse ausschließlich den Autoren zu. Es müsse nun möglichst zeitnah eine europäische Regelung geschaffen werden, sagte Maas.

Die aus dem Kreis der Abgeordneten erhobenen Forderung nach einer digitalen Grundrechtecharta unterstützte der Minister ausdrücklich. Diese müsse international gelten, wie allein das Beispiel der Cyberkriminalität zeige, wo Ermittlungen schon an der Frage scheiterten, wer für den Rechtsverstoß zuständig ist. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen