Neuer Vertrag zu Safe Harbor
Safe Harbour: USA nicht bereit, ihre Gesetze zu ändern
Bundesjustizminister Heiko Maas erwies im Weiteren darauf, dass nicht nur der Datenaustausch mit den USA, sondern auch die Praxis der Erlösausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaften, infolge eines EuGH-Urteils in Frage gestellt sei
(17.02.16) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe Harbor-Abkommen, mit dem die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt wurde, hat aus Sicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu einer "echt schwierigen Situation" geführt. Vor dem Ausschuss Digitale Agenda sagte Maas, eine Lösung könne nur durch Verhandlungen für ein neues Abkommen erreicht werden, bei denen allerdings auf das EuGH-Urteil Bezug genommen werden müsse. Erschwerend sei aber, so räumte er ein, dass die USA nicht bereit seien, ihre Gesetze zu ändern.
Mit Blick auf ein Kartellrecht für digitale Märkte machte der Justizminister deutlich, dass es nicht darum gehen dürfe, den Datenverkehr zu unterbinden. Dies sei keine funktionierende Strategie, befand er. Aus seiner Sicht ist die Dynamik, die in der Digitalisierung stecke, der Grund dafür, dass gesetzgeberisches Handeln so schwierig sei. Dennoch müsse es zu Änderungen kommen, da das existierende Kartellrecht für das digitale Zeitalter nicht geeignet sei.
Maas ging während der Ausschusssitzung auch auf die geplanten Änderungen im Urheberrecht ein. Das dazu gehörende Verbandsklagerecht für Autoren nannte er sehr wichtig. Es gehe dabei nicht um einen Eingriff in die Verhandlungen um die Vergütung der Autoren, sondern lediglich um die Einhaltung getroffener Vereinbarungen. Gerade freie Autoren würden sich derzeit nicht trauen, auf Zahlung der vereinbarten Honorare zu klagen, weil sie Angst haben müssten, auf einer Schwarzen Liste zu landen und keine Aufträge mehr zu erhalten. Was das fünfjährige Rückrufrecht der Urheber angeht, so räumte der Justizminister ein, werde man damit nicht allen Branchen gerecht. Insofern müsse darüber noch intensiv diskutiert werden. Keineswegs dürfe es sein, dass die geplante Neuregelung zu einem Nachteil für kleinere Verlage oder gar die Autoren selber führt, machte er deutlich.
Der Justizminister verwies im Weiteren darauf, dass nicht nur der Datenaustausch mit den USA, sondern auch die Praxis der Erlösausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaften, infolge eines EuGH-Urteils in Frage gestellt sei. Die in Deutschland aus seiner Sicht bewährte Verteilung der Erlöse jeweils zur Hälfte zwischen Autoren und Verlagen sei nach der EuGH-Entscheidung hinfällig. Laut dem Urteil stehen die Erlöse ausschließlich den Autoren zu. Es müsse nun möglichst zeitnah eine europäische Regelung geschaffen werden, sagte Maas.
Die aus dem Kreis der Abgeordneten erhobenen Forderung nach einer digitalen Grundrechtecharta unterstützte der Minister ausdrücklich. Diese müsse international gelten, wie allein das Beispiel der Cyberkriminalität zeige, wo Ermittlungen schon an der Frage scheiterten, wer für den Rechtsverstoß zuständig ist. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>