Andere Besteuerung von Investmentfonds


Investmentbesteuerung: Mit dem Gesetz soll die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds einfacher werden
Im Bereich Verhinderung von Gestaltungen nahm der Ausschuss noch umfangreiche Änderungen vor, unter anderem durch die Einführung einer Beweislastumkehr



Der Finanzausschuss hat den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045). Die Fraktion Die Linke stimmte mit Nein, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Änderungsanträge durchgesetzt.

Mit dem Gesetz soll die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds einfacher werden. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die unter dem Begriff Cum/Cum-Geschäfte bekannt geworden waren, unterbunden werden. So wird in Zukunft keine Anrechnung von Verlusten mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin nicht an 45 Tagen Eigentümer der Wertpapiere ist. Damit soll die Vermeidung von Kapitalertragsteuern durch Verrechnung mit Verlusten durch Verkäufe unmittelbar nach der Dividendenausschüttung unterbunden werden. Im Bereich Verhinderung von Gestaltungen nahm der Ausschuss noch umfangreiche Änderungen vor, unter anderem durch die Einführung einer Beweislastumkehr. Dem entsprechenden Änderungsantrag stimmten auch die Oppositionsfraktionen zu.

Durch die Gesetzesänderung müssen inländische Publikumsfonds Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien abführen. Im Gegenzug müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von "Steuerrecht für Feinschmecker". Die Ziele, das Investmentsteuerrecht zu vereinfachen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verhindern, seien erreicht worden. Ein Sprecher der Fraktion wies besonders auf die zusätzlichen Regelungen gegen Gestaltungsmöglichkeiten wie die mit den Änderungsanträgen eingefügte Umkehr der Beweislast hin. Die SPD-Fraktion erklärte, mit den Änderungsanträgen seien viele Anregungen aus der öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses aufgenommen und umgesetzt worden. Die Maßnahmen gegen Gestaltungmöglichkeiten wie Cum/Cum-Geschäfte seien ein Schritt in die richtige Richtung. Aber möglicherweise seien noch nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden worden, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion mit Blick auf Wertpapier-Leihgebühren. Daher soll das Gesetz, wie die beiden Koalitionsfraktionen mitteilten, nach einiger Zeit evaluiert werden.

Die Oppositionsfraktionen bezweifelten die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen. Die Fraktion Die Linke erklärte, die Ziele der Vereinfachung und der Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten würden wohl nicht erreicht, und daher sei das "kein guter Tag für Feinschmecker". Zwar würden ein paar Gestaltungsmodelle in Zukunft nicht mehr möglich sein, aber das Dividenden-Stripping werde wohl weiter möglich bleiben, und die nach wie vor bestehende Steuerfreiheit für bestimmte Einkunftsarten innerhalb von Fonds sei eine Einladung zur Steuergestaltung.

Wie die Fraktion Die Linke begrüßte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Regelungen gegen Steuergestaltungen per Änderungsantrag deutlich nachgebessert worden seien. "Aber wir wissen nicht, ob wir alle Gestaltungsmöglichkeiten erreicht haben", zeigte sich ein Sprecher der Fraktion skeptisch, der von einer regelrechten "Steuergestaltungsindustrie" sprach. Auf diese Industrie müsse reagiert werden. Außerdem würden Fondsanleger im Vergleich zu Direktanlegern bevorzugt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 18.07.16


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