Linke will Rente mit 67 stoppen


Linke: Völlig zu Recht würden 77 Prozent der Menschen die Rente erst ab 67 als eine verdeckte Rentenkürzung empfinden
Allein im Januar könnten bis zu 35.000 Menschen von den Rentenkürzungen betroffen sein


(02.02.12) - Die Fraktion Die Linke unternimmt erneut einen Vorstoß, um die Rente mit 67 auszusetzen. In einem Antrag (17/8380) verlangt sie, die Rente mit 67 sofort auszusetzen, weil die Einschnitte für die Rentner erheblich seien. Angesichts der Arbeitsmarktlage würden auch Befürworter der Rente mit 67 die Ansicht vertreten, dass sie derzeit so nicht umgesetzt werden darf, schreiben die Abgeordneten.

Es sei fünf nach zwölf. Allein im Januar könnten bis zu 35.000 Menschen von den Rentenkürzungen betroffen sein. Während die zusätzlichen Abschläge in diesem Monat noch bei 0,3 Prozent liegen, würden sie bis März bereits auf 0,9 Prozent steigen.

Nicht einmal 10 Prozent der 64-Jährigen hätten jedoch noch eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, rechnen die Abgeordneten vor. Deshalb sei die Rente mit 67 eine sozial ungerechte Rentenkürzung.

Die Linke sagt:
"Völlig zu Recht empfinden 77 Prozent der Menschen die Rente erst ab 67 als eine verdeckte Rentenkürzung. Und eine klare Mehrheit lehnt die Rente erst ab 67 vollständig ab. Bereits heute geht rund die Hälfte der Menschen vorzeitig in Rente. Die Abschläge kürzen ihre Rente dabei durchschnittlich um 113 Euro monatlich. Auch dies verdeutlicht: Höhere Abschläge und späterer Renteneintritt sind sozial ungerecht.
Die Einschnitte für die Rentnerinnen und Rentner sind erheblich. Auch ohne die Rente erst ab 67 müssten die Beschäftigten in diesem Jahr keinen höheren Rentenbeitrag zahlen. Und selbst in 20 Jahren würden die Beiträge für Durchschnittsverdienende bei der Beibehaltung der Regelaltersgrenze ab 65 Jahren nur um 6,76 Euro pro Monat steigen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen