Niedrige effektive Steuerbelastungen


Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen verhindern
Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten

(12.04.13) - Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen sollen nicht mehr möglich sein. Unternehmen müssten ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfinde, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/12827). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf internationaler Ebene weiterhin die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage zu vereinbaren und umzusetzen.

Die beiden Fraktionen stellen in ihrem Antrag fest, die internationale Wirtschaftstätigkeit habe in den letzten Jahren einen gewaltigen Wandel durchlebt. "Waren, Dienstleistungen und Wissen sind weltweit verfügbar, verbessern unsere Lebensqualität, erhöhen das Angebot für Verbraucher und sind Garant für nachhaltiges Wachstum. Durch die exponentielle Entwicklung des Internets und des E-Commerce sind wir Zeugen einer der größten Veränderungen seit der industriellen Revolution", heißt es in dem Antrag.

Angesichts der "sich schnell wandelnden Realitäten" müsse es neue Rahmenbedingungen auch für das Wirtschaftsleben geben. Dazu gehöre eine Steuerpolitik, "die den neuen Verhältnissen und Herausforderungen Rechnung trägt. Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten", stellen die Koalitionsfraktionen fest und weisen darauf hin, dass "international tätige Unternehmen das teilweise mangelhafte Zusammenspiel verschiedener Steuerjurisdiktionen ausnutzen" würden. Nationale Alleingänge würden nicht mehr helfen: "Vielmehr sind international abgestimmte steuerliche Regelungen und Standards erforderlich, damit die Besteuerung von multinationalen Konzernen dort erfolgen kann, wo die Wertschöpfung auch tatsächlich erbracht wird." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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