Förderung von Frauen in Führungspositionen


Eine gesetzlich festgelegte Quote abgelehnt: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder verteidigt Flexi-Quote gegen Kritik der Oppositionsfraktionen
Derzeit betrage der Frauenanteil in den Vorstandsvorständen deutscher Unternehmen gerade mal zwei Prozent, in den Aufsichtsraten rund zehn Prozent

(17.05.11) - Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die mit 30 deutschen Dax-Unternehmen ausgehandelte Selbstverpflichtung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen vor dem Familienausschuss gegen die Kritik der Oppositionsfraktionen verteidigt. Schröder informierte den Ausschuss über die Ergebnisse des Treffens mit den Personalchefs der Unternehmen am 30 März, an dem auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) teilgenommen hatten.

In den Unternehmen werde der Handlungsbedarf in dieser Frage inzwischen erkannt, erläuterte Schröder. Prinzipiell lasse sich festhalten, dass Frauen vor allem in Führungspositionen großer Unternehmen unterrepräsentiert seien. Zudem nehme der Frauenanteil vor allem auf den oberen Führungsebenen ab. Derzeit betrage der Frauenanteil in den Vorstandsabteilungen deutscher Unternehmen gerade mal zwei Prozent, in den Aufsichtsraten rund zehn Prozent.

Bis Ende des Jahres werden die 30 Dax-Unternehmen nach Angaben der Ministerin ihre jeweils individuell festgelegten Frauenquoten bekannt geben. Die Telekom habe dies bereits getan. Durch die Veröffentlichung der Selbstverpflichtung gerieten die Unternehmen unter einen Rechtfertigungsdruck in der Öffentlichkeit, falls sie die Quote nicht erreichten. Außerdem entstehe eine erhöhte Konkurrenz zwischen den Unternehmen.

Schröder kündigte vor dem Ausschuss an, dass sie aber in jedem Fall bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Selbstverpflichtung vorlegen werde. Eine gesetzliche festgelegte Quote lehnt Schröder jedoch vorerst ab. Diese sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen höchst problematisch. Schröder zeigte sich auf Nachfragen aus den Reihen der Opposition zuversichtlich, dass sie trotz ihrer Meinungsverschiedenheit mit Arbeitsministerin von der Leyen in dieser Frage eine Mehrheit im Kabinett für einen entsprechenden Gesetzentwurf bekommen werde. "Mein Konzept ist das beste", sagte die Familienministerin. Eine gesetzlich festgelegte Quote lehnt Schröder ab. Ebenso den Vorstoß der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, eine Frauenquote europaweit einzuführen.

Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bekam Schröder im Ausschuss Unterstützung für ihre Politik.

Die Ministerin habe es geschafft, das Thema höchst öffentlichkeitswirksam zu platzieren. Die Selbstverpflichtung sei der richtige Weg, mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bekommen.

Die Oppositionsfraktionen erneuerten hingegen ihre Kritik am Kurs Schröders. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass die Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht über die Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 hinaus gehe. Die Unternehmen hätten die vor zehn Jahren abgegebene Selbstverpflichtung auch nicht eingehalten. Es sei nicht davon auszugehen, dass dies nun anders sein werde. Sozialdemokraten, Linke und Grüne forderten Schröder auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer gesetzlichen Quote aufzugeben und statt dessen mit Arbeitsministerin von der Leyen an einem Strang zu ziehen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen