Abgeltungsteuer soll gestrichen werden
Linke: Im Vergleich zum Höchststeuersatz der Einkommensteuer in Höhe von 45 Prozent stellt die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent eine deutliche Privilegierung dar
Wachsende Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen werde steuerlich noch befördert
(22.07.14) - Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (18/2014) der Fraktion.
Wie die Linksfraktion schreibt, privilegiert die von der damaligen Großen Koalition zum Jahr 2009 eingeführte Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte gegenüber Löhnen und anderen Einkunftsarten. Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent belegt würden, seien zum Beispiel Löhne oder Gehälter dem mit der Einkommenshöhe progressiv ansteigenden Tarifverlauf der Einkommensteuer unterworfen. Im Vergleich zum Höchststeuersatz der Einkommensteuer in Höhe von 45 Prozent stelle die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent eine deutliche Privilegierung dar. Dadurch würden Vermögende im Vergleich zu abhängig Beschäftigten "steuerlich erheblich besser gestellt.
Die wachsende Ungleichverteilung von Vermögen und Einkommen wird so steuerlich noch befördert", wird kritisiert. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) habe diese "massive Verletzung der Steuergerechtigkeit" damit begründet, dass die Abgeltungsteuer der Eindämmung der Steuerflucht diene. Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. "Das Bankgeheimnis gilt inzwischen auf internationaler Ebene als tot. Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen hat sich als neuer Standard durchgesetzt", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.