Das Risikomanagement weiterentwickeln


Grüne fordern einen Bericht zum Risikomanagement bei Lebensmittelkrisen
Besondere Herausforderungen würden "die effiziente Koordination der Lebensmittelüberwachungsbehörden und die zeitnahe Information der Verbraucherinnen und Verbraucher" darstellen


(21.06.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/6107) die Bundesregierung auf, bis Ende Oktober 2011 einen Bericht über die Erfahrungen der Regierung seit dem Jahr 2001 mit dem Risikomanagement im Verbraucherschutz in Lebensmittelkrisen vorzulegen.

In diesem Bericht sollen insbesondere die Koordination der Länder und die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung unter die Lupe genommen werden, verlangen die Grünen. Ziel soll sein, dass Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Risikomanagements erarbeitet werden.

In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen fest:
"Lebensmittelkrisen erfordern eine besonders schnelle und wirksame politische Steuerung, da Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die wirtschaftliche Existenz von landwirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Betrieben erheblich hiervon abhängen. Als Folge der BSE-Krise im Jahr 2001 wurden Risikobewertung und Risikomanagement getrennt und organisatorisch neu aufgebaut.

Zahlreiche Krisen mussten seitdem bewältigt werden. Gammelfleisch, Lebensmittelkontaminationen beispielsweise mit Dioxin, Tierfutterverunreinigungen bis hin zu lebensmittelvermittelten Darminfektionen haben unterschiedliche Anforderungen an die Bearbeitung gestellt. Besondere Herausforderungen stellen dabei die effiziente Koordination der Lebensmittelüberwachungsbehörden und die zeitnahe Information der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Der Bundestag sieht es als seine Aufgabe an, diesen Prozess nach nunmehr zehn Jahren zu analysieren und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu überprüfen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen