Keine Sonderrechte für Nachrichtendienste


Nachrichtendienste könnten zukünftig allein darüber entscheiden, ob sie Akten dem Bundesarchiv zu Archivierung anbieten
Kritisch bewerteten die Experten zudem, dass Akten von einer Anbietungspflicht an das Bundesarchiv ausgenommen werden sollen, die nach gesetzlichen Vorschriften vernichtet oder gelöscht werden müssen



Die Deutsche Bundesregierung hält eine staatliche Preisfestsetzung für sogenannte Basiskonten für "nicht erforderlich". Das erklärte sie in der Antwort (18/10088) auf eine Kleine Anfrage (18/9892) der Grünen zu den allgemein steigenden Kontoführungsgebühren. Als Basiskonten werden Girokonten bezeichnet, zu deren Eröffnung Banken gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn die Kunden die sonst von ihnen verlangten Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung nicht bieten.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass den Banken unangemessen hohe Gebühren hierfür untersagt seien. Auch aus den Antworten auf weitere Fragen der Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung keinen staatlichen Handlungsbedarf angesichts steigender Gebühren der Banken sieht.

Vorbemerkung der Fragesteller
Viele Banken erhöhen aktuell ihre Kontoführungsgebühren und damit in Verbindung stehende Entgelte. Die Anhebungen erscheinen aus der Perspektive, dass die gewinnbringende Zinsspanne für Girokonten in den letzten Jahren gesunken ist, in gewissem Maß verständlich. Schließlich erbringen die Banken mit den Girokonten auch eine wichtige Dienstleistung, die Geld kostet (siehe www.zeit.de/wirtschaft/geldanlage/2016-08/girokonten-banken-kosten-gesetz). Werden jedoch die allgemeinen Zinsgewinne der Banken betrachtet, ist zumindest bei den Sparkassen zwischen 2008 und 2014 sogar ein Ansteigen dieser zu verzeichnen (siehe www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2824616/Gierige-Sparkassen?bc=kua884720).

Zudem vermutet die Verbraucherzentrale hinter dem Vorgehen auch eine "Torschlusspanik", weil mit dem Zahlungskontengesetz Vorschriften bezüglich Kontowechsel und Transparenz in Kraft getreten sind beziehungsweise in Kraft treten (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldinstitute-banken-erhoehen-in-grossem-stil-gebuehren-1.3109173). Zudem werden immer wieder neue Dienstleistungen entdeckt, auf die Gebühren erhoben werden, beispielsweise das Ausdrucken von Kontoauszügen (siehe www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/ Banken-erhoehen-ihre-Gebuehren-Worauf-sich-Kunden-einstellen-muessen-id38752722.html).
So wird es für die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber immer schwieriger zu durchschauen, welche Gebühren für sie anfallen. Ein Vergleich der verschiedenen Banken wird angesichts der immer weiter divergierenden Preismodelle immer schwieriger. Bezüglich der Vergleichbarkeit sollen zumindest Internetportale etwas Abhilfe schaffen. Dazu erstellt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit eine Rechtsverordnung, welche die Anforderungen an die Portale konkretisieren soll (§ 19 des Zahlungskontengesetzes – ZKG).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 23.11.16


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