Maßnahmen gegen den Missbrauch von Zeitarbeit
Antrag: Einführung eines Mindestlohns nach Vorbild des Arbeitnehmerentsendegesetzes
Mit der angestrebten Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll die EU-Leiharbeits-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden
(30.03.11) - Gegen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung soll künftig schärfer vorgegangen werden. Der Ausschuss Arbeit und Soziales hat mit Mehrheit der Koalitionsstimmen einem entsprechenden Antrag der Deutschen Bundesregierung (17/4804) zugestimmt. Für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (17(11)446) zur Einführung eines Mindestlohns nach Vorbild des Arbeitnehmerentsendegesetzes stimmten alle Fraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion.
Mit der angestrebten Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll die EU-Leiharbeits-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Regierungsentwurf sieht insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Regelung, der so genannten Drehtürklausel, vor. Danach soll es für Unternehmen künftig nicht mehr möglich sein, Arbeitnehmer zu entlassen und diese anschließend als Leiharbeiter zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder einzustellen.
Demgegenüber kritisierte die SPD-Fraktion, der Regierungsantrag enthalte nur marginale Verbesserungen für die Leiharbeit. "Eine Drehtürklausel in das bestehende Gesetz aufzunehmen, ist zwar richtig", sagte ein Sprecher der Fraktion. "Allerdings ist der vorgesehene Zeitraum von sechs Monaten unzureichend." Kritik äußerte die SPD außerdem an der aus ihrer Sicht unklaren Definition des in der EU-Richtlinie vorgegebenen Begriffs "vorübergehend" im Regierungsantrag. Insgesamt gehe der Regierungsentwurf an der Problematik vorbei.
Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion lobte indes den Regierungsantrag. "Dies ist ein sehr guter Gesetzentwurf, der sich an den aktuellen Problemen orientiert." Dieser sei nicht lediglich eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie, sondern gehe darüber hinaus. Außerdem werde der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai Rechnung getragen. "Für einen Unterbietungswettkampf sind wir damit gut aufgestellt", hieß es aus der Unionsfraktion, die außerdem betonte, mit der angestrebten Lohnuntergrenze werde man der Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche gerecht.
Die Liberalen betonten, bei der Umsetzung einer Lohnuntergrenze sei ebenso deren Kontrolle wichtig. Ein Sprecher der FDP forderte zudem die Tarifpartner auf, die Frage des Equal-Pay-Prin-zips aktiv anzugehen. "Wenn es dort im Laufe diesen Jahres keine überzeugenden Lösungen gibt, müssen wir als Gesetzgeber tätig werden", sagte er.
Demgegenüber kritisierte eine Vertreterin der Linksfraktion, seit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2003 habe sich die Lage in der Zeitarbeit verschärft. "Inzwischen hat die Situation dort nichts mehr mit Equal Pay zu tun", sagte sie. Das aktuelle Entgeltniveau werde einem reichen Land wie der Bundesrepublik nicht gerecht.
Auch in den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen wurde Kritik laut an der aktuellen Situation der Leiharbeitskräfte. "Die Probleme, die aus der Doppelrolle der Leiharbeiter sowohl als Beschäftigte des Verleiher als auch des Entleiherbetriebs resultieren, ist der Regierung offenbar nicht klar", sagte eine Sprecherin der Grünen und widersprach der FDP. "Equal Pay ist nicht Sache der Tarifparteien. Der politische Rahmen ist Ihr Job als Regierung."
Ein Antrag der Linksfraktion (17/3752) zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurde mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion gefordert, "eine strikte Regulierung der Zeitarbeit" vorzunehmen und diese "wieder auf die Funktion zurückzuführen, personelle Engpässe und Auftragsspitzen abzufedern". Das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" müsse deshalb ab dem ersten Einsatztag gelten, heißt es darin weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
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