Effektive Regulierung der Finanzmärkte
FDP will den "starken Staat" und eine bessere Finanzaufsicht: Nationale Finanzaufsicht soll bei der Deutschen Bundesbank konzentriert werden
Zersplitterung der Bankenaufsicht zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank habe sich nicht bewährt
(21.11.08) - Die FDP-Fraktion spricht sich für eine effektive Regulierung der Finanzmärkte aus. In einem Antrag der Bundestagsfraktion (16/10876) wird die Bundesregierung aufgefordert, die nationale Finanzaufsicht bei der Deutschen Bundesbank zu konzentrieren.
Die Zersplitterung der Bankenaufsicht zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank habe sich nicht bewährt. "Eine Konzentration der Aufsicht bei der unabhängigen Bundesbank verhindert Reibungsverluste und strafft Arbeitsabläufe", schreiben die Abgeordneten, die sich weiterhin dafür aussprechen, die europäische Finanzaufsicht zu verbessern. Bei grenzüberschreitenden Bankaktivitäten könne es zu "bedrohlichen Aufsichtslücken" kommen.
"Die Tatsache, dass in der EU mehr als 70 Finanzmarktaufsichtbehörden tätig sind, die nur sehr unzureichend untereinander vernetzt sind, stellt eine Bedrohung für die Situation der Finanzmärkte und zudem ein schwer wiegendes Integrationshindernis dar", stellen die Liberalen fest. Es müsse unverzüglich ein europäisches Aufsichtsbehördensystem eingerichtet werden.
"Mittelfristig muss eine einheitliche EU-weite Bankenaufsicht geschaffen werden, die bei der Europäischen Zentralbank anzusiedeln ist und in den EU-Verträgen verankert werden muss", fordern die FDP-Abgeordneten. Außerdem sollen neue Rahmenbedingungen für Rating-Agenturen eingeführt und die Mindestkapitalquote für Finanzinstitute erhöht werden.
Die FDP-Fraktion spricht sich außerdem dafür aus, dass die Aufsichtsräte Schadenersatzansprüche gegen Manager geltend machen sollen. Dies sei in der Vergangenheit aus falsch verstandener Rücksichtnahme zu selten erfolgt.
"Sollten diese Ansprüche auch künftig nicht konsequent geltend gemacht werden, sind Verschärfungen des materiellen Rechts in Betracht zu ziehen", heißt es in dem Antrag. Ehemalige Vorstandsvorsitzende sollen frühestens nach 3 Jahren in den Aufsichtsrat des Unternehmens wechseln dürfen.
Die FDP spricht sich für einen "starken Staat" aus, "der klare und verlässliche Regeln aufstellt, überwacht und gegebenenfalls sanktioniert, der aber nicht Mitspieler ist, weil er dann zur Partei wird". (Deutscher Bundestag: FDP: ra)
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