Rahmenbedingungen für Glücksspielmärkte


Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet
Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält


(28.08.07) - Wie groß die Glücksspielmärkte in Deutschland sind, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Kategorien vorzufinden sind, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6489). Angesprochen werden in diesem Zusammenhang Sport- und Pferdewetten, Automatenbetriebe, Lotterien und Poker. Auch über die Kundenstruktur, also das Alter, den sozialen Hintergrund und das durchschnittliche Einkommen der Spieler, will sich die Fraktion informieren.

Vorbemerkungen der FDP zum Glücksspielmarkt in der Bundesrepublik Deutschland
Der Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen wurde – trotz vielseitiger Kritik, u. a. von der Europäischen Kommission – von den 16 Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die Vorgaben aus der europäischen Rechtsprechung (die Urteile Gambelli und Placanica des Europäischen Gerichtshofs) wurden nicht beachtet.

Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet.

Zweifelhaft ist, ob das angestrebte Monopol verfassungs- und europarechtlich Bestand haben wird und ob es die Zielsetzung des Spielerschutzes überhaupt erfüllt. Besonders durch das Internetverbot werden europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, während die Nutzer auf illegale Anbieter in so genannten Off-Shore-Ländern ausweichen werden. Dies hätte erhebliche Steuerausfälle zur Folge und würde die Gefahren aus Grau- und Schwarzmarkt deutlich vergrößern.

Die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu Grau- und Schwarzmärkten sind in Europa und Deutschland sowie im Onlinebereich noch unzureichend. Einer Studie von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Linz, zu den Folgen eines staatlichen Monopols für Sportwetten hat ergeben, dass das geplante Verbot privater Sportwetten zu einer Verlagerung des Wettgeschehens in den Bereich des Schwarzmarktes führen wird.

Für Sportwetten gibt es in Deutschland einen Markt, der seit Jahren von stationären Anbietern und Internetangeboten bedient wird. Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält. Es beschleunigt nur die Abwanderung zu illegalen, nicht mehr kontrollierbaren Online-Angeboten in Übersee. Diese Effekte werden auch bei einem Onlineverbot für den deutschen Sportwettenmarkt und den Lotterievertrieb zu erwarten sein.

Durch dieses Vorgehen verliert der Staat jede Möglichkeit, den Glücksspielmarkt zu regulieren und zu kontrollieren. Zudem wird dadurch das wirtschaftliche Potenzial der Branche vernichtet, an deren Erfolg der Staat dann auch nicht mehr partizipieren wird. Die Finanzierung wichtiger Gemeinwohlbelange wie Kultur und Sport ist gefährdet. (FDP: Deutscher Bundestag: ra)



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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

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    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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