Rahmenbedingungen für Glücksspielmärkte


Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet
Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält


(28.08.07) - Wie groß die Glücksspielmärkte in Deutschland sind, und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Kategorien vorzufinden sind, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6489). Angesprochen werden in diesem Zusammenhang Sport- und Pferdewetten, Automatenbetriebe, Lotterien und Poker. Auch über die Kundenstruktur, also das Alter, den sozialen Hintergrund und das durchschnittliche Einkommen der Spieler, will sich die Fraktion informieren.

Vorbemerkungen der FDP zum Glücksspielmarkt in der Bundesrepublik Deutschland
Der Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen wurde – trotz vielseitiger Kritik, u. a. von der Europäischen Kommission – von den 16 Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die Vorgaben aus der europäischen Rechtsprechung (die Urteile Gambelli und Placanica des Europäischen Gerichtshofs) wurden nicht beachtet.

Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag wurde ohne die von der Europäischen Kommission geforderten Änderungen zur Vereinbarkeit mit Europäischem Recht an die Landesparlamente zur Ratifizierung weitergeleitet.

Zweifelhaft ist, ob das angestrebte Monopol verfassungs- und europarechtlich Bestand haben wird und ob es die Zielsetzung des Spielerschutzes überhaupt erfüllt. Besonders durch das Internetverbot werden europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, während die Nutzer auf illegale Anbieter in so genannten Off-Shore-Ländern ausweichen werden. Dies hätte erhebliche Steuerausfälle zur Folge und würde die Gefahren aus Grau- und Schwarzmarkt deutlich vergrößern.

Die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu Grau- und Schwarzmärkten sind in Europa und Deutschland sowie im Onlinebereich noch unzureichend. Einer Studie von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Linz, zu den Folgen eines staatlichen Monopols für Sportwetten hat ergeben, dass das geplante Verbot privater Sportwetten zu einer Verlagerung des Wettgeschehens in den Bereich des Schwarzmarktes führen wird.

Für Sportwetten gibt es in Deutschland einen Markt, der seit Jahren von stationären Anbietern und Internetangeboten bedient wird. Die aktuelle Entwicklung in den USA – nach dem Verbot von Onlinespielen – zeigt, dass ein prohibitives Vorgehen des Staates die Kunden keineswegs vom Spielen abhält. Es beschleunigt nur die Abwanderung zu illegalen, nicht mehr kontrollierbaren Online-Angeboten in Übersee. Diese Effekte werden auch bei einem Onlineverbot für den deutschen Sportwettenmarkt und den Lotterievertrieb zu erwarten sein.

Durch dieses Vorgehen verliert der Staat jede Möglichkeit, den Glücksspielmarkt zu regulieren und zu kontrollieren. Zudem wird dadurch das wirtschaftliche Potenzial der Branche vernichtet, an deren Erfolg der Staat dann auch nicht mehr partizipieren wird. Die Finanzierung wichtiger Gemeinwohlbelange wie Kultur und Sport ist gefährdet. (FDP: Deutscher Bundestag: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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