EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung


Geplante Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher
Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet




Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft. Insofern sei über den genauen Mechanismus und die Adressaten der Regelung sowie die einbezogenen Produkte und die Höhe der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe noch zu entscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10201) auf eine Kleine Anfrage (20/10045) der CDU/CSU-Fraktion.

Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Plastikabgabe ab 2025 und die Diskussion um eine mögliche Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher. Die sogenannte EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Die jährlich zu entrichtende EU-Plastikabgabe bemisst sich nach dem nationalen Aufkommen an nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und soll in den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft schaffen.

Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet. Es steht aber im Ermessen der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die jeweilige Summe der EU-Plastikabgabe umgelegt werden soll. Eine nationale Umlegung der EU-Plastikabgabe, die bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen wird, auf die Hersteller und Inverkehrbringer gemäß Koalitionsvertrag trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung im vorgenannten Sinne, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro peo Jahr auf die Verursacher, hat große Verunsicherung in der Wirtschaft ausgelöst. Projekte für neue, besser recyclingfähige Verpackungen aus Kunststoff drohen gestoppt zu werden, und Investitionen in bessere Sortier- und Recyclingtechniken sowie der Ausbau der entsprechenden Kapazitäten könnten nach Ansicht der Fragesteller zum Erliegen kommen. Die Bundesregierung hat wiederholt im Deutschen Bundestag erläutert, dass es sich bei der EU-Plastikabgabe "weder um eine Steuer noch um eine Abgabe [handelt].

Sie ist vielmehr eine Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten, die sich nach der Masse der nicht recycelten Kunststoffverpackungen in den Mitgliedstaaten bemisst. Die sogenannte EU-Kunststoffabgabe mindert bzw. ersetzt seit dem Jahr 2021 die Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens (sogenannte BNE-Eigenmittel) in der entsprechenden Höhe. Dadurch ändert sich lediglich der Finanzierungsmix des EU-Haushalts".

Angaben des Umweltbundesamtes zufolge steigt die Nachfrage nach schwer oder nicht recycelbaren Papier-Kunststoffverbundpackungen derzeit kontinuierlich. Dies bereite "große Sorgen". Vor diesem Hintergrund besteht dringlicher Aufklärungsbedarf bezüglich der geplanten Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher, um drohende Schäden für die Kreislaufwirtschaft und die Unternehmen abzuwenden. Des Weiteren wurde Anfang des Jahres 2024 bekannt, dass die Bundesregierung die Einführung der Plastikabgabe auf den 1. Januar 2025 verschoben hat.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 07.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen