Finanzierung des EEG-Kontos


Ausschuss berät Kosten für Erneuerbare- Energien-Förderung
Niedrige Börsenstrompreise seien eigentlich eine gute Nachricht, weil sie Unternehmen und Verbraucher entlasteten, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig erhöhten sie aber den Finanzierungsbedarf für die EEG-Vergütung, die aus dem KTF finanziert werde



Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist. Doch den Bund stellen genau diese sinkenden Preise vor das Problem, ein Milliardenloch zu stopfen, denn die Mittel für den Differenzbetrag zwischen Börsenpreis und garantierter Förderung, die aus dem Haushalt finanziert wird, steigt dadurch - aktuell um rund um 8,7 Milliarden Euro. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasste sich mit einem Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des EEG-Kontos im Jahr 2024.

Darin heißt es: "Je niedriger der Strompreis an der Strombörse ist, desto niedriger sind die Einnahmen der erneuerbaren Energien und entsprechend höher der EEG-Finanzierungsbedarf. Umgekehrt gilt: Je höher der Börsenstrompreis, desto höher sind die Einnahmen der Erneuerbaren an der Strombörse und umso niedriger der EEG-Finanzierungsbedarf." Deshalb unterliege der EEG-Finanzierungsbedarf stets Schwankungen und könne sich im Laufe des Jahres sowohl nach oben als auch nach unten verändern, erklärt die Bundesregierung. Aus diesem Grund überprüften das Wirtschaftsministerium und die Übertragungsnetzbetreiber den Finanzierungsbedarf "unterjährig fortlaufend."

Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesklimaschutz - und Energie -Ministeriums, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), im Ausschuss ausführte, seien die EEG-Kosten maßgeblich nicht auf die Ausbaudynamik der Erneuerbaren in den letzten zwei Jahren zurückzuführen. Über das EEG-Konto würden alle Anlagen finanziert, die in den letzten 20 Jahren in Betrieb gegangen seien - und die Kosten des EEG-Kontos gingen zum Großteil auf alte Anlagen zurück. Diese seien weniger effizient und bekämen bei Inbetriebnahme eine höhere Förderung pro Kilowattstunde als Anlagen, die heute neu in Betrieb genommen würden. Insbesondere in den Jahren 2009 bis 2011 seien sehr viele Anlagen mit sehr hohen Fördersätzen dazugekommen. Dieser "Kostenrucksack" der Vergangenheit müsse auch heute noch getragen werden.

Niedrige Börsenstrompreise seien eigentlich eine gute Nachricht, weil sie Unternehmen und Verbraucher entlasteten, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig erhöhten sie aber den Finanzierungsbedarf für die EEG-Vergütung, die aus dem KTF finanziert werde. Infolge dessen bestehe kurzfristig der Bedarf, mehr Mittel im KTF für die Förderung der erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen.

Die meisten Fragen der Abgeordneten im Ausschuss bezogen sich auf die Frage, wo das Geld dafür herkommen solle - und wie man in Zukunft damit umgehen wolle.

eingetragen: 09.07.24
Newsletterlauf: 22.08.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen