Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt


Flächenverbrauch soll bis 2050 auf "Netto-Null" sinken
Transformationsbericht der Bundesregierung zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung, den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung der Mobilität



Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert. Darin heißt es, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen habe um die Jahrtausendwende über 120 Hektar pro Tag betragen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen solle bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar begrenzt werden. "Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, also eine Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsfläche von ,Netto-Null'." 2021 habe der Flächenverbrauch durchschnittlich 55 Hektar pro Tag betragen. Somit habe der Gesamtwert seit der Jahrtausendwende zwar mehr als halbiert werden können, allerdings sei er nach wie vor "vom Zielpfad entfernt und zu hoch".

Wie in dem Bericht erläutert wird, spielt die tatsächliche Bodenbedeckung auch in Bezug auf Wärmeinseleffekte und das Regenwassermanagement eine wichtige Rolle. Im Idealfall solle künftig jede zusätzliche Versiegelung durch eine Entsiegelung ausgeglichen werden. "Diese Zielsetzung soll den Folgen des Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung, dem Verlust von fruchtbaren landwirtschaftlichen Flächen wie auch dem Verlust naturnaher Flächen mit ihrer Biodiversität Einhalt gebieten und dadurch deren Klimaschutzleistung erhalten. Zudem stellt ein vermiedener Flächenverbrauch einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der Treibhausgasemissionen dar", heißt es in der Unterrichtung.

Beim Bauen soll der Fokus auf Um- vor Neubau, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen gelegt werden. Gleichzeitig solle bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden. Neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle seien Ansatzpunkte, mit denen der Ressourcenverbrauch reduziert und gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt werden könnten. Bewährte Instrumente wie die Programme für Städtebau und Dorfentwicklung müssten daher fortentwickelt werden. Im Ordnungsrecht soll die Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Bauwerken als Maßstab eingeführt werden. Außerdem soll geprüft werden, wie die Inanspruchnahme primärer Rohstoffe begrenzt werden kann.

Zur Mobilität heißt es, neue Mobilitätslösungen würden Chancen auf Transformation und Wertschöpfung bieten. "Mit einer integrierten Mobilitätsplanung, einer konsequenten Vernetzung der Verkehrsträger und einer engen Verknüpfung individueller und öffentlicher Mobilität kann hierzu ein wesentlicher Beitrag geleistet werden", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 29.11.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen