Geschäftsgebaren asiatischer Onlinemarktplätze


Handlungsbedarf bei asiatischen Onlineanbietern
Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet



Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten "in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12339) auf eine Kleine Anfrage (20/11918) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet. Dazu hätten seitens der Bundesministerien diverse Gespräche unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, dem Bundesverband Onlinehandel und dem Verband für Fertigwarenimporteure stattgefunden.

Bei diesen Gesprächen sei deutlich geworden, dass deutsche Hersteller und Händler einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt seien. Zudem kritisierten Verbände und Unternehmen die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies stelle nicht nur ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, sondern benachteilige auch deutsche und europäische Unternehmen.

Fairer Wettbewerb und ein Level-Playing-Field sowie die Sicherstellung des Verbraucherschutzes hätten für die Bundesregierung höchste Priorität. Nationale und EU-Standards müssten deshalb in allen Bereichen von allen Marktakteuren eingehalten werden. Es sei daher erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durch Hersteller und Onlinehandelsplattformen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den anderen EU-Mitgliedstaaten und den Bundesländern konsequent durchgesetzt werde. "Problematisch sind auch mittelbare Auswirkungen, wie etwa die Umweltfolgen von massenhaften Lufttransporten oder die Vermüllung durch umgehend entsorgte Kleidung oder durch Verpackungen und Retouren, auf deren Rücksendung die Anbieter verzichten", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 16.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen