Kennzeichnungspflicht für Social Bots
Mögliche Wahlbeeinflussungen, Wahlmanipulationen und Desinformation während der EU-Wahl 2019
Rechtswidrige Datenmanipulation und die Bekämpfung von Desinformationskampagnen
Eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17188) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16822). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht der Entwurf des Medienstaatsvertrags der Länder vom 5. Dezember 2019 eine Kennzeichnungspflicht in Bezug auf Social Bots vor. Ein Verstoß dagegen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine darüber hinausgehende Regelung sei aus ihrer Sicht derzeit nicht erforderlich, schreibt die Bundesregierung weiter auf die Frage, ob sie eine "Kennzeichnungspflicht und/oder Regulierung von Social Bots" plant.
Vorbemerkung der Fragesteller
Längst bezieht die Bevölkerung ihre Nachrichten und Informationen nicht mehr nur von den klassischen Medien. Neue Medien wie das Internet, soziale Netzwerke, Messenger-Dienste usw. nehmen immer größeren Einfluss auf unsere Meinungsbildung. Aufgrund der überbordenden Informationsbereitstellung ist es nach Ansicht der Fragesteller möglich, dass es zu einer digitalen Beeinflussung auch vor Landtags-, Bundestags- als auch EU-Wahlen kommen könnte. Meinungsmanipulation und Meinungsbildungsprozesse sind dabei oft nicht klar zu trennen, sondern beeinflussen sich vielmehr gegenseitig. Daraus könnte ein Nährboden für Desinformationen, Wahlmanipulationen und schlussendlich Wahlbeeinflussung entstehen. Begrifflichkeiten wie Social Bots, Chat, Fake Followers, Trolle, Microtargeting, Fakeseiten, Fake News usw. wurden bereits vor der EU-Wahl 2019 im Ausschuss für digitale Agenda zum Gegenstand der Debatten.
In der öffentlichen Anhörung zum Thema "Resilienz von Demokratien im digitalen Zeitalter im Kontext der Europawahl" setzte sich der Ausschuss Digitale Agenda mit diesen und weiteren Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Meinungsbildung und Meinungsmanipulation auseinander. Es wurde bei der Sachverständigenanhörung die Möglichkeit einer digitalen Beeinflussung von Wahlen und dem Wahlverhalten der Wähler erörtert. Im Zuge der Anhörung wurde dem Ausschuss auch mitgeteilt, dass es Desinformationskampagnen in den sozialen Netzwerken gibt und gab, auch während der letzten Bundestagswahl 2017.
Laut Sachverständigengutachten liege das Grundproblem sozialer Netzwerke in diesem Zusammenhang in ihrem Bauplan – soziale Netzwerke seien schlicht nicht für einen demokratischen Diskurs konzipiert worden. Die zugrunde liegende Aufmerksamkeitsökonomie, die die Menschen in den Plattformen hält, forciere und ermögliche Propaganda, Hate Speech, Desinformation und weitere, wie strafrechtliche relevante, Inhalte. Politische Desinformation versuche, demokratische Debatten zu torpedieren und zu manipulieren, auch um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen und die eigene Anhängerschaft zu mobilisieren.
Der Begriff computergestützte Propaganda nutzt nach den Ausführungen der Sachverständigenanhörung Automatisierung, Algorithmen und Big Data für Meinungsmache im Internet und in den sozialen Medien. "Der Begriff umfasst vielseitige Phänomene wie zum Beispiel die virale Verbreitung von Falschinformationen in den sozialen Medien, die Verzerrung von öffentlichen Debatten durch automatisierte Social Bots und Fake Accounts, Meinungskampagnen aus dem Ausland sowie heimische extremistische Outlets, Micro-Targeting und illegale Formen von Data-Mining sowie die Manipulation von Suchmaschinen- und Relevanz-Algorithmen durch Optimierung von Inhalten" (ebd.). Dabei wurde auch der Einfluss von Social Bots (automatisierte Programme in sozialen Netzwerken) und Automatisierungen, auf Debattenbeiträge und Meinungsbildung debattiert. Die Meinung der Sachverständigen zu diesem Themenabschnitt ist, dass es anhand der Daten, die die sozialen Netzwerke öffentlich zugänglich machen, fast unmöglich wäre, mit Sicherheit zu sagen, ob eine Debatte durch Bots beeinflusst wird.
Noch vor der EU-Wahl 2019 wollten die EU-Staaten den Kampf gegen Hackerangriffe und Desinformation verstärken. Die EU-Kommission sollte Maßnahmen prüfen, die unter anderem die Verbreitung von Fake News und Desinformationen sanktionieren. Der Europäische Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Oktober 2018, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen betreffend die Wahlkooperationsnetze, die Online-Transparenz, den Schutz vor Cybersicherheitsvorfällen, die rechtswidrige Datenmanipulation und die Bekämpfung von Desinformationskampagnen sowie die Verschärfung der Vorschriften für die Finanzierung europäischer politischer Parteien rasch geprüft werden,
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 11.05.20
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