Lektionen aus dem Fall Wirecard


Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) im Fall Wirecard
Die Zusammenarbeit mit der BaFin will die FIU jedoch künftig verbessern und pro-aktiver angehen



Hat die Behörde, die Geldwäscheaktivitäten in der Finanzwelt nachgeht, alles in ihrer Zuständigkeit liegende getan, um dabei zu helfen, die Bilanzmanipulation bei dem 2020 Pleite gegangenen Zahlungsdienstleister Wirecard zu verhindern beziehungsweise aufzuklären? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Zeugenvernehmung im 3. Untersuchungsausschuss. Der Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU), Christof Schulte, stellte sich den Fragen der Abgeordneten.

Diese wollten zum Beispiel erfahren, ob sich nicht aufgrund von Verdachtsmeldungen über Geldwäscheaktivitäten Hinweise auf die Bilanztrickserei gewinnen und strafrechtliche Ermittlungen anstoßen ließen. Hätte die FIU die ihr zugesandten Sachverhalte, beispielsweise von der Commerzbank, anders bewerten müssen, Meldungen in größerer Zahl an die zuständige Staatsanwaltschaft München weiterleiten und besser mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammenarbeiten müssen? Wurden auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Vorgänge zu wenig transparent dargestellt? Keinesfalls, betonte Schulte, und unterstrich die Unabhängigkeit seiner Behörde, in deren fachliche Arbeit sich das Ministerium nicht einmische. Wohl aber arbeite man dem Ministerium auf Anfrage zu, wie es bei der Vorbereitung auf eine Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundestages im vergangenen Sommer geschehen sei.

Die Zusammenarbeit mit der BaFin wolle die FIU jedoch künftig verbessern und pro-aktiver angehen. Das sei eine der Lektionen aus dem Fall Wirecard, den man intern umfassend untersuche. Dabei sei aber auch herausgekommen, dass auch vor dem Hintergrund des heutigen Wissensstandes die allermeisten Verdachtsmeldungen gegen Wirecard von 2019 und 2020 keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder strafrechtlich relevante Handlungen geboten hätten und somit nicht an die Staatsanwaltschaft hätten weitergeleitet werden müssen.

Der Zeuge gab sich aufklärungsbereit, erklärte Aufgaben und Arbeitsweise seiner Behörde und präsentierte die FIU als eine lernende Institution, die weiter wachse. Die Frage, welche der verschiedenen Aufsichtsinstitutionen in am Ende die Verantwortung trägt, nahm in der Vernehmung breiten Raum ein. Man habe kein Interesse etwas zu verschleiern, sondern nehme den Fall Wirecard zum Anlass besser zu werden, so der Tenor des Zeugen, dem der Untersuchungsausschuss bei dieser zweiten Vorladung nicht viel Neues entlocken und keine Fehler oder Unterlassungen nachweisen konnte. Wohl aber konnten die Abgeordneten ihr Bild vom Fall Wirecard an der ein oder anderen Stelle vervollständigen sowie für die gesetzgeberische Arbeit ihr Verständnis von den Zuständigkeiten der Behörden am Finanzplatz Deutschland erweitern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 01.10.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen