Lektionen aus dem Fall Wirecard


Rolle der Financial Intelligence Unit (FIU) im Fall Wirecard
Die Zusammenarbeit mit der BaFin will die FIU jedoch künftig verbessern und pro-aktiver angehen



Hat die Behörde, die Geldwäscheaktivitäten in der Finanzwelt nachgeht, alles in ihrer Zuständigkeit liegende getan, um dabei zu helfen, die Bilanzmanipulation bei dem 2020 Pleite gegangenen Zahlungsdienstleister Wirecard zu verhindern beziehungsweise aufzuklären? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Zeugenvernehmung im 3. Untersuchungsausschuss. Der Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU), Christof Schulte, stellte sich den Fragen der Abgeordneten.

Diese wollten zum Beispiel erfahren, ob sich nicht aufgrund von Verdachtsmeldungen über Geldwäscheaktivitäten Hinweise auf die Bilanztrickserei gewinnen und strafrechtliche Ermittlungen anstoßen ließen. Hätte die FIU die ihr zugesandten Sachverhalte, beispielsweise von der Commerzbank, anders bewerten müssen, Meldungen in größerer Zahl an die zuständige Staatsanwaltschaft München weiterleiten und besser mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammenarbeiten müssen? Wurden auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Vorgänge zu wenig transparent dargestellt? Keinesfalls, betonte Schulte, und unterstrich die Unabhängigkeit seiner Behörde, in deren fachliche Arbeit sich das Ministerium nicht einmische. Wohl aber arbeite man dem Ministerium auf Anfrage zu, wie es bei der Vorbereitung auf eine Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundestages im vergangenen Sommer geschehen sei.

Die Zusammenarbeit mit der BaFin wolle die FIU jedoch künftig verbessern und pro-aktiver angehen. Das sei eine der Lektionen aus dem Fall Wirecard, den man intern umfassend untersuche. Dabei sei aber auch herausgekommen, dass auch vor dem Hintergrund des heutigen Wissensstandes die allermeisten Verdachtsmeldungen gegen Wirecard von 2019 und 2020 keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder strafrechtlich relevante Handlungen geboten hätten und somit nicht an die Staatsanwaltschaft hätten weitergeleitet werden müssen.

Der Zeuge gab sich aufklärungsbereit, erklärte Aufgaben und Arbeitsweise seiner Behörde und präsentierte die FIU als eine lernende Institution, die weiter wachse. Die Frage, welche der verschiedenen Aufsichtsinstitutionen in am Ende die Verantwortung trägt, nahm in der Vernehmung breiten Raum ein. Man habe kein Interesse etwas zu verschleiern, sondern nehme den Fall Wirecard zum Anlass besser zu werden, so der Tenor des Zeugen, dem der Untersuchungsausschuss bei dieser zweiten Vorladung nicht viel Neues entlocken und keine Fehler oder Unterlassungen nachweisen konnte. Wohl aber konnten die Abgeordneten ihr Bild vom Fall Wirecard an der ein oder anderen Stelle vervollständigen sowie für die gesetzgeberische Arbeit ihr Verständnis von den Zuständigkeiten der Behörden am Finanzplatz Deutschland erweitern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 01.10.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen