Regierung gibt Auskunft zu Hawala-Banking


Geldwäscheprävention: Transferierung staatlicher Mittel aus Deutschland mittels des unter anderem in Verbindung mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehenden Hawala-Bankings
Das sogenannte Hawala-Banking wird von den Strafverfolgungsbehörden auch mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Schleusung, Rauschgifthandel, Steuerhinterziehung, Schmuggel und Korruption in Verbindung gebracht

19. Juni 2025

Hawala-Banking ist in Deutschland "strukturell nicht erlaubnisfähig". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12069) auf eine Kleine Anfrage (20/11829) der CDU/CSU-Fraktion und verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof das Erbringen von solchen Finanzdienstleistungen ohne behördliche Erlaubnis als Straftat kategorisiert.

Mittels Hawala-Bankings würden unter andrem familienunterstützende Zahlungen in Länder mit unterentwickelnden Zahlungsverkehrssystemen getätigt, erklärt die Bundesregierung und führt weiter aus. "Es kommt aber auch für illegale, bewusst verschleierte Finanztransaktionen zum Einsatz." Als Herkunftsregionen habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Nahen Osten, Mittel- und Ostasien sowie West- und Nordafrika identifiziert.

Hawala-Banking ist ein seit mehr als 1 200 Jahren weltweit genutztes informelles und vertrauensbasiertes Transfersystem, das beleglos, kontolos und banklos verläuft. Der Transfer von Geldern bzw. Vermögenswerten wird über HawalaAgenten (Hawaladare) abgewickelt und verläuft an staatlich regulierten Stellen vorbei.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das sogenannte Hawala-Banking wird von den Strafverfolgungsbehörden auch mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Schleusung, Rauschgifthandel, Steuerhinterziehung, Schmuggel und Korruption in Verbindung gebracht und steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fokus der Geldwäscheprävention. Aktuellen Medienberichten zufolge werden allerdings auch staatliche Mittel Deutschlands unter Verwendung des Hawala-Bankings transferiert, womit der Staat zum Erhalt dieser für vielfältige kriminelle Zwecke genutzten Strukturen offenbar aktiv beiträgt.

Nach welchem Muster funktionieren Transaktionen des sogenannten Hawala-Bankings, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in Deutschland konkret genutzten Praktiken im Hinblick auf die verwendete Grundstruktur des Hawala-Bankings sowie auf mögliche Abwandlungen?
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.07.24
Newsletterlauf: 09.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen