Targeting politischer Werbung


Schutz personenbezogener Daten bei politischer Werbung
EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung




Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass online veröffentlichte politische Werbung in einer Werbebibliothek zugänglich gemacht wird. Dies sei ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz, heißt es in der Antwort (20/7268) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/6972). In dieser hatten sich die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zur geplanten EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erkundigt.

Der Verordnungsvorschlag befindet sich derzeit im Trilogverfahren, schreibt die Bundesregierung. Wann mit einer Einigung zu rechnen sei, sei derzeit nicht absehbar. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe der Allgemeinen Ausrichtung zu dem Verordnungsvorschlag Mitte Dezember 2022 zugestimmt und mit vier anderen Mitgliedstaaten eine Protokollerklärung zum umfassenden Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten abgegeben. Danach sollen die Regelungen zur Verwendung dieser Kategorie an Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) stehen. Da danach die Verwendung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten für kommerzielle Werbung nicht zulässig sei, müsse dies umso mehr für politische Werbung der Fall sein, schreibt die Regierung.

Hinsichtlich der Nutzung sensibler Daten etwa bezüglich ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung heißt es, die Bundesregierung setze sich für "ein vollständiges Verbot von Targeting unter Nutzung sensibler personenbezogener Daten" ein und habe darum gebeten, dies in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu berücksichtigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.08.23
Newsletterlauf: 17.10.23


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