Targeting politischer Werbung


Schutz personenbezogener Daten bei politischer Werbung
EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung




Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass online veröffentlichte politische Werbung in einer Werbebibliothek zugänglich gemacht wird. Dies sei ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz, heißt es in der Antwort (20/7268) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/6972). In dieser hatten sich die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zur geplanten EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung erkundigt.

Der Verordnungsvorschlag befindet sich derzeit im Trilogverfahren, schreibt die Bundesregierung. Wann mit einer Einigung zu rechnen sei, sei derzeit nicht absehbar. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe der Allgemeinen Ausrichtung zu dem Verordnungsvorschlag Mitte Dezember 2022 zugestimmt und mit vier anderen Mitgliedstaaten eine Protokollerklärung zum umfassenden Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten abgegeben. Danach sollen die Regelungen zur Verwendung dieser Kategorie an Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) stehen. Da danach die Verwendung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten für kommerzielle Werbung nicht zulässig sei, müsse dies umso mehr für politische Werbung der Fall sein, schreibt die Regierung.

Hinsichtlich der Nutzung sensibler Daten etwa bezüglich ethnischer Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung heißt es, die Bundesregierung setze sich für "ein vollständiges Verbot von Targeting unter Nutzung sensibler personenbezogener Daten" ein und habe darum gebeten, dies in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu berücksichtigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 06.08.23
Newsletterlauf: 17.10.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen