Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Sicherheit der Arzneimittelversorgung nach neuem Anti-Spionage-Gesetz in China nicht bedroht
Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist von zahlreichen Faktoren abhängig - Funktionierende internationale Lieferketten sind dabei unverzichtbar
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion. Dazu könne die Vorab-Notifizierung der Reisen bei chinesischen Stellen gehören. Ferner stehe die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der chinesischen Regierung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf potenzielle Betroffene.
Das Gesetz ist den Angaben zufolge zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten und weitet den Tatbestand der "Spionage" aus. Strafbar seien nunmehr alle nicht näher bestimmten Handlungen, die sich gegen die "nationalen Interessen" Chinas richten. Die Bundesregierung beobachte die Anwendung der Novelle genau.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Funktionierende internationale Lieferketten sind dabei unverzichtbar, die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche dramatischen Auswirkungen der Ausfall wichtiger Lieferanten für die Zielländer haben kann. Der Import von Arzneimitteln und Wirkstoffen aus der Volksrepublik China stellt eine wichtige Quelle der Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa dar. Für die notwendigen Zertifizierungen war es bisher üblich, dass Vertreter deutscher Behörden im Vorfeld als Inspekteure in die Volksrepublik China gereist sind und dort mit den Betreibern die erforderlichen Gespräche geführt haben.
Im vergangenen Jahr wurden die Regelungen zum Schutz vor ausländischer Spionage in der Volksrepublik China verschärft. Jede ausländische Informationsbeschaffung kann seither unter Strafe gestellt werden. Nach Kenntnissen der Fragesteller hat diese Verschärfung dazu geführt, dass einige Bundesländer aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Inspekteure deren Reisen in die Volksrepublik China ausgesetzt.
Allerdings laufen zahlreiche Zertifikate, die aufgrund bestehender Einreisebeschränkungen während der Corona-Pandemie verlängert wurden, zum Ende dieses Jahres aus. Es besteht daher nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass durch die Nichtverlängerung der bestehenden Zertifikate und den Stopp von Neuzertifizierungen von Arzneimitteln und Wirkstoffen eine Gefährdung der Versorgungssicherheit eintreten könnte.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Medizinforschungsgesetz wurde ein Änderungsantrag der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP des Arzneimittelgesetzes ins Verfahren aufgenommen, der es vor dem Hintergrund der chinesischen Gesetzgebung ermöglichen soll, die von Partnerstaaten in der Volksrepublik China durchgeführten Inspektionen anzuerkennen. Dieser Ansatz umfasst jedoch nur Medikamente und keine Wirkstoffe, er enthält nach Auffassung der Fragesteller zudem keine Lösungen für den Fall, dass auch die entsprechenden Partnerstaaten künftig keine Inspekteure mehr in die Volksrepublik China entsenden. Mittlerweile wird auch von pharmazeutischen Großhändlern vor möglichen Lieferengpässen gewarnt. Dies wird insbesondere mit der Tatsache begründet, dass zahlreiche Zertifikate bereits keine Gültigkeit mehr besäßen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.09.24
Newsletterlauf: 27.09.24
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