Vom Amtsgeheimnis zur transparenten Verwaltung
Das Hamburgische Transparenzgesetz trat in Kraft
Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister
(22.10.12) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Johannes Caspar, begrüßt das neue Hamburgischen Transparenzgesetz, das am 6. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist. Nach der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft mache Hamburg einen großen Schritt vom Amtsgeheimnis zur transparenten Verwaltung.
"Hamburg setzt mit dem Transparenzgesetz national neue Maßstäbe auf dem Weg zu einem umfassenden voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen als integralen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Transparenzgesetz stärkt die demokratische Mitwirkung und das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse. Demokratie ist ein entwicklungsoffenes und dynamisches System. Wissen ist hierbei die zentrale Ressource, die es gilt, zu den Bürgern zu bringen. Die modernen technisch-digitalen Instrumente gilt es künftig zu nutzen, um die demokratische Willensbildung zu optimieren und modernen gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen."
Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister. Dieses Register wird nicht nur Verwaltungsinterna umfassen, wie zum Beispiel in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, Haushalts- und Aktenpläne, Globalrichtlinien und Verwaltungsvorschriften, sondern darüber hinaus auch konkrete Datenbestände wie Geodaten, das Baumkataster, Bauleit- und Landschaftspläne, die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen sowie Subventions- und Zuwendungsvergaben.
Besonders zu erwähnen sind die Verträge der Daseinsvorsorge, die künftig ebenfalls offenzulegen sind. Die Bereitstellung dieser umfangreichen Informationen in einem öffentlichen Register erfordert einen großen technischen Aufwand, weshalb das Transparenzgesetz eine Zwei- Jahresfrist bis zur vollständigen Umsetzung gewährt. Doch schon mit dem morgigen Inkrafttreten des Transparenzgesetzes werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich erweitert: So wurden die Ausnahmeregelungen des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes reduziert. Die darin enthaltenen Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurden überarbeitet.
Hervorzuheben ist die Einbeziehung natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts in den Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes. Soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge (u.a. Wasser- und Energieversorgung, ÖPNV) erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen, sind sie nun auch auskunftspflichtig.
Für Altverträge gilt jedoch eine besondere Übergangsregelung. Wenn Verträge vor ihrem Wirksamwerden für jedermann einsehbar im Informationsregister veröffentlicht werden, hat dies vor allem den Charakter einer präventiven Kontrolle. Es ist zu erwarten, dass staatliches Handeln unter den Bedingungen der Transparenz bürgerfreundlicher und nachvollziehbarer werden wird. Das Transparenzgesetz zieht im Übrigen klare Grenzen, wenn persönliche Daten Einzelner und damit ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt sind.
"Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern muss gewahrt bleiben. Als Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde haben wir die wichtige Aufgabe, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes sowohl die Belange der Transparenz als auch des Datenschutzes miteinander auszugleichen. Hierfür stehen wir sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den auskunftspflichtigen Stellen beratend zur Seite", sagte Caspar abschließend. (HmbBfDI: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>