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Vom Amtsgeheimnis zur transparenten Verwaltung


Das Hamburgische Transparenzgesetz trat in Kraft
Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister


(22.10.12) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Johannes Caspar, begrüßt das neue Hamburgischen Transparenzgesetz, das am 6. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist. Nach der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft mache Hamburg einen großen Schritt vom Amtsgeheimnis zur transparenten Verwaltung.

"Hamburg setzt mit dem Transparenzgesetz national neue Maßstäbe auf dem Weg zu einem umfassenden voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen als integralen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Transparenzgesetz stärkt die demokratische Mitwirkung und das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse. Demokratie ist ein entwicklungsoffenes und dynamisches System. Wissen ist hierbei die zentrale Ressource, die es gilt, zu den Bürgern zu bringen. Die modernen technisch-digitalen Instrumente gilt es künftig zu nutzen, um die demokratische Willensbildung zu optimieren und modernen gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen."

Kernstück des Transparenzgesetzes ist das öffentliche Informationsregister. Dieses Register wird nicht nur Verwaltungsinterna umfassen, wie zum Beispiel in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, Haushalts- und Aktenpläne, Globalrichtlinien und Verwaltungsvorschriften, sondern darüber hinaus auch konkrete Datenbestände wie Geodaten, das Baumkataster, Bauleit- und Landschaftspläne, die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen sowie Subventions- und Zuwendungsvergaben.

Besonders zu erwähnen sind die Verträge der Daseinsvorsorge, die künftig ebenfalls offenzulegen sind. Die Bereitstellung dieser umfangreichen Informationen in einem öffentlichen Register erfordert einen großen technischen Aufwand, weshalb das Transparenzgesetz eine Zwei- Jahresfrist bis zur vollständigen Umsetzung gewährt. Doch schon mit dem morgigen Inkrafttreten des Transparenzgesetzes werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich erweitert: So wurden die Ausnahmeregelungen des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes reduziert. Die darin enthaltenen Regelungen zum Datenschutz und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurden überarbeitet.

Hervorzuheben ist die Einbeziehung natürlicher und juristischer Personen des Privatrechts in den Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes. Soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge (u.a. Wasser- und Energieversorgung, ÖPNV) erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen, sind sie nun auch auskunftspflichtig.

Für Altverträge gilt jedoch eine besondere Übergangsregelung. Wenn Verträge vor ihrem Wirksamwerden für jedermann einsehbar im Informationsregister veröffentlicht werden, hat dies vor allem den Charakter einer präventiven Kontrolle. Es ist zu erwarten, dass staatliches Handeln unter den Bedingungen der Transparenz bürgerfreundlicher und nachvollziehbarer werden wird. Das Transparenzgesetz zieht im Übrigen klare Grenzen, wenn persönliche Daten Einzelner und damit ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt sind.

"Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern muss gewahrt bleiben. Als Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde haben wir die wichtige Aufgabe, bei der Umsetzung des neuen Gesetzes sowohl die Belange der Transparenz als auch des Datenschutzes miteinander auszugleichen. Hierfür stehen wir sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den auskunftspflichtigen Stellen beratend zur Seite", sagte Caspar abschließend. (HmbBfDI: ra)


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Meldungen: Politik und Parteien

  • Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant

    Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.

  • Schröders Büro wird ruhend gestellt

    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

  • Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht

    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

  • Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten

    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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