Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Angesagt: Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft


Doppelbesteuerung: Arbeit beim Auftraggeber begründet nicht gleich eine Betriebsstätte
Überlegungen der OECD, sogenannte Dienstleistungsbetriebsstätten zu schaffen


(13.03.09) - Unternehmen aus dem Ausland können aufatmen: Werden sie in den Räumen ihres deutschen Auftraggebers tätig, begründet dies nicht automatisch eine Betriebsstätte, die der deutschen Steuer unterworfen wird. Das hat unlängst der Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 04.06.2008, Az: I R 30/07).

Die Entscheidung betrifft vor allem Dienstleister oder an Großprojekten beteiligte Firmen aus anderen Staaten. "Kommen allerdings weitere Indizien hinzu, kann schnell eine Betriebsstätte anzunehmen sein", warnt Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert, Kugler + Partner in Nürnberg. "Bestes Beispiel: Der Ausländer mietet die Räume von seinem Auftraggeber und hat nur alleine Zugang zu den Räumen."

Steuerexperte Küspert, dessen Kanzlei in das weltweit agierende Beratungsnetzwerk Geneva Group International eingebunden ist, rät Unternehmen zu einer differenzierten Prüfung, da es für die Betriebsstätteneigenschaft immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

So gibt es zum Beispiel bei Bauausführungen Besonderheiten: Nach internationalen Regeln führt eine selbst unterhaltene Baustelle, ein Vertrag mit dem Bauherrn oder ein Subunternehmervertrag immer dann zu einer Betriebsstätte, wenn das Projekt länger als zwölf Monate läuft. "Hier gibt es erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten, wenn das Unternehmern im Rahmen verschiedener Projekte immer wieder für denselben Auftraggeber tätig wird und dabei insgesamt die zwölf Monate überschreitet", warnt Küspert.

Skeptisch betrachtet er Überlegungen der OECD, sogenannte Dienstleistungsbetriebsstätten zu schaffen. Diese sollen einem Unternehmen auch dann unterstellt werden können, wenn es keine feste Geschäftseinrichtung vor Ort vorhält. Küspert: "Erfreulicherweise wirkt die deutsche Rechtsprechung diesen Regelungen entgegen. Es ist jedoch nie ganz ausgeschlossen, dass der nationale Gesetzgeber die Rechtslage ändert."

Auch deutschen Unternehmen, die im Ausland investieren, insbesondere in Asien, rät Küspert, die Betriebsstätteneigenschaft genau im Blick zu haben. Denn Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte sind in Deutschland zwar steuerfrei. "Einige Schwellenländer neigen jedoch dazu, eine Betriebsstätte auch dann anzunehmen und unterwerfen diese ihrer eigenen Steuerhoheit, wenn der deutsche Fiskus die Betriebsstätteneigenschaft verneint, so dass die Einkünfte eigentlich dem deutschen Steuerrecht unterlägen", erläutert der Steuerexperte, "damit sind Konflikte mit der Doppelbesteuerung programmiert." Hier gelte es, frühzeitig die steuerlichen Rahmenbedingungen für das Auslandsengagement zu prüfen. (Geneva Group International: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen