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Zwangslage von Kunden ausgenutzt


Sparkasse darf Konto nicht zur Durchsetzung einer Preiserhöhung kündigen: Ein höherer Kontopreis durch Änderungskündigung ist rechtswidrig
Verbraucher, die ähnlich lautende Schreiben von ihrer Sparkasse erhalten, sollten sich an ihre Verbraucherzentrale wenden

(01.03.13) - Eine Sparkasse darf ein Girokonto nicht wegen erhöhten Bearbeitungsaufwands kündigen, um höhere Kontopreise zu erzwingen. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Saalesparkasse entschieden. Das Urteil vom Januar 2012 (OLG Naumburg vom 31.01.2012, Az. 9 U 128/11) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem die Sparkasse ihre Revision kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückzog.

Die Saalesparkasse hatte Kunden angeschrieben und ihnen mitgeteilt, der Aufwand zur Führung ihres Kontos läge weit über dem Durchschnitt. Sie müssten deshalb künftig 12,00 Euro statt bisher 2,50 Euro monatlich zahlen – sonst werde das Konto gekündigt. Die Kunden standen vor der Alternative, fast den fünffachen Preis zu zahlen oder das Konto zu verlieren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband warf der Sparkasse vor, mit ihrem Verhalten die Zwangslage von Kunden auszunutzen. Das Oberlandesgericht Naumburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass sie nicht zur Kündigung der Giroverträge berechtigt ist. Denn die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet die Sparkassen, allen Einwohnern im Geschäftsgebiet ein Girokonto einzurichten. Die Richter stellten klar: Die Verpflichtung zur Kontoführung schließt eine Änderungskündigung zur Durchsetzung höherer Kontopreise aus. Auch bei erhöhtem Bearbeitungsaufwand sei der Sparkasse die Fortsetzung des bestehenden Girovertrags zumutbar.

Verbraucher, die ähnlich lautende Schreiben von ihrer Sparkasse erhalten, sollten sich an ihre Verbraucherzentrale wenden. Dort kann geprüft werden, ob die Änderungskündigung wirksam war. Denn auch Sparkassen in anderen Bundesländern sind – anders als Privat- und Genossenschaftsbanken – entsprechenden Regelungen unterworfen.

vzbv fordert gesetzliches Recht auf ein Girokonto
Das Urteil des OLG Naumburg belebt die seit Jahren andauernde Diskussion um das Recht auf ein Girokonto. Nach wie vor gibt es Hundertausende Bürger, die überhaupt kein Konto haben. Ein Girokonto ist jedoch unverzichtbar, um Miete, Strom und Gas zu bezahlen und Lohn oder Sozialleistungen zu empfangen. In den kommenden Wochen wird nun ein Vorschlag der Europäischen Kommission zu einem Recht auf ein Girokonto erwartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass dieses endlich für die gesamte Kreditwirtschaft gesetzlich verankert und Girokonten zu einem angemessenen Entgelt angeboten werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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