Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Online-Buchungen müssen transparent sein


Zwei aktuelle Gerichtsverfahren stärken Urlauber: Reisevermittler dürfen Kunden bei Online-Buchungen keine Zusatzkosten aufdrängen
Endpreise müssen klar erkennbar sein und Flughafengebühren sowie Gepäckkosten transparent ausgewiesen werden

(08.09.15) - In zwei aktuellen gerichtlichen Verfahren wurde die Auffassung des vzbv bestätigt. Das Berliner Kammergericht entschied in einem Verfahren, dass Reiseversicherungen nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung untergeschoben werden dürfen. Kunden, die keine Versicherung wollten, mussten zunächst ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Nach dieser klaren Entscheidung öffnete sich ein neues Fenster, in der Veranstalter vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen warnte und die Reiseversicherung erneut anpries.

Endpreise sofort angeben
Wer dann auf den Button "Weiter" klickte, um endlich mit der Buchung fortzufahren, entschied sich damit doch für die zuvor abgelehnte Versicherung – und das meist ungewollt. Denn das im Button nur Kleingedruckte "Ich möchte abgesichert sein" war ebenso leicht zu übersehen wie die alternative Option "Weiter ohne Versicherung". Das Gericht stellt nun fest: Eine später erhobene Servicepauschale ist von Anfang an in den Flugpreis einzurechnen. Es müssen somit die tatsächlichen Endpreise sofort angegeben werden.
Flughafengebühr klar ausweisen

Nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Berlin gegen ein anderes Unternehmen ist die Flughafengebühr gesondert vom Flugpreis auszuweisen und über Zusatzkosten für Gepäck zu informieren. Ein Hinweis wie " Achtung, nicht alle Economy-Class-Tickets … beinhalten Freigepäck. Sie können Ihr Gepäck während des Online-Check-Ins nachbuchen", ist nicht ausreichend.

In zahlreichen Verfahren geht der vzbv immer wieder und systematisch gegen die Gestaltung von Online-Buchungsportalen im Flugbereich vor. Ziel der rechtlichen Auseinandersetzungen ist regelmäßig eine klare Angabe von Preisen und das Unterschieben von entgeltlichen Zusatzleistungen zu unterbinden. Immer wieder kritisiert der vzbv, dass sich während der Buchung Preise erhöhen und notwendige Informationen vorenthalten werden. Schwachpunkt sind auch Reiseversicherungen, die durch die Art der Gestaltung dem Kunden untergeschoben oder aufgedrängt werden. Endpreise werden durch zwingend zu zahlende Servicepauschalen erhöht und die Höhe etwaiger Zusatzkosten für das Gepäck verschleiert.

Urteil des LG Berlin vom 26.06.2015 AZ: 15 O 367/14, nicht rechtskräftig
Urteil des Berliner Kammergerichts vom 21.07.2015 AZ: 5 U 114/14, nicht rechtskräftig
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen