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Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz


Nach Meinung des EDSB zeigt die Bewertung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, dass diese Richtlinie die Anforderungen des Datenschutzes nicht erfüllt
Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung, wie in der Richtlinie vorgesehen, sei nicht ausreichend nachgewiesen worden


(06.06.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, verbraucherfreundliche Informationen über die erlaubten Höchstwerte für die Strahlenbelastung in Nahrungsmitteln in der EU vor und nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima zu veröffentlichen. Zuvor hatten sich verschiedene Bürger über einen Mangel an Informationen zu Änderungen der Höchstwerte beschwert. Der Ombudsmann hat die Kommission um eine Antwort bis zum 30. Juni 2011 gebeten.

Im März 2011 beschädigte ein Erdbeben das Atomkraftwerk in Fukushima, was zu einer erhöhten Strahlenbelastung in der Gegend führte.

Die Kommission aktivierte daraufhin ihre Notfallmechanismen auf der Basis von Regelungen, die 1986 nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl in der Ukraine eingeführt wurden. Diese Regelungen enthalten erlaubte Höchstwerte für die Strahlenbelastung im Falle eines Unfalls. Sie wurden auf Nahrungsmittel angewandt, die aus Japan in die EU importiert wurden. Im April 2011 senkte die Kommission diese Höchstwerte jedoch wieder, entsprechend den in Japan angewendeten Werten.

Die Kommission veröffentlichte Informationen über die Regeln, die zur Erhöhung und Absenkung der Höchstwerte führten, auf ihrer Website. Der Ombudsmann erhielt jedoch verschiedene Bürgerbeschwerden über den Mangel an vergleichenden Informationen über die Änderungen der Höchstwerte nach dem Unfall in Fukushima.

Der Ombudsmann hat deshalb die Kommission aufgefordert, verbraucherfreundliche Informationen über die erlaubten Höchstwerte für die Strahlenbelastung in Nahrungsmitteln in der EU vor und nach dem Reaktorunglück zu veröffentlichen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Ombudsmann-Webseite unter "eröffnete Fälle":
http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/caseopened.faces/en/10431/html.bookmark
(Europäischer Ombudsmann: ra)


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Meldungen: EU und Europa

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    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

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