Risikomanagement der EZB
Die EZB sollte erwägen, eine hierarchisch unabhängige zentrale Risikomanagementfunktion zu schaffen
EuRH stellt eine deutliche Trennlinie zwischen dem finanziellen und dem operationellen Risikomanagement der Europäischen Zentralbank (EZB) fest
(14.06.12) - Der Europäische Rechnungshof (EuRH) beurteilte die Angemessenheit des übergeordneten Rahmens der EZB für das Risikomanagement und analysierte, ob die EZB über ein wirksames operationelles und finanzielles Risikomanagement verfügt. In seinem besonderen Jahresbericht gelangt der EuRH zu der Schlussfolgerung, dass die EZB eine lückenlose Organisationsstruktur mit einer klaren Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten geschaffen hat, wobei allerdings eine deutliche Trennlinie zwischen dem finanziellen und dem operationellen Risikomanagement der Bank besteht, was die Gefahr erhöht, dass keine ganzheitliche Betrachtung bankweiter Risiken stattfindet. Zudem enthält der Jahresabschluss der EZB lediglich knappe Informationen zu bestimmten Aspekten des Risikomanagements.
Die Beurteilung des operationellen Risikomanagements hat gezeigt, dass die EZB über eine klare Organisationsstruktur und angemessene Strategien im Bereich des operationellen Risikomanagements verfügt. Allerdings stellte der EuRH einige Schwachstellen bei den zur Beurteilung, Überwachung und Steuerung/Eindämmung der Risiken verfolgten Strategien fest.
Die Analyse des Rahmens für das finanzielle Risikomanagement hat deutlich gemacht, dass die Methode für das finanzielle Risikomanagement fundiert und in Bezug auf die Investitionstätigkeit und die Bankgeschäfte der EZB angemessen ist. Hinsichtlich der praktischen Anwendung der Methode sind jedoch Verbesserungen erforderlich.
Der EuRH formuliert eine Reihe von Empfehlungen, wie die Europäische Zentralbank ihren übergeordneten Rahmen für das Risikomanagement weiter verbessern könnte, die u. a. Folgendes umfassen:
Die EZB sollte erwägen, eine hierarchisch unabhängige zentrale Risikomanagementfunktion zu schaffen, indem sie beispielsweise einen Risikomanager (Chief Risk Officer) oder einen Risiko-Ausschuss einsetzt, der sich ausschließlich auf das Risikomanagement konzentriert, wodurch eine umfassende Betrachtung der Risiken, mit denen die Bank konfrontiert ist, sichergestellt würde.
Die EZB sollte in ihrem Jahresabschluss die Risikomanagementpraxis noch besser gegenüber externen Stellen offenlegen, indem sie vorbildliche Verfahren wie den IFRS 7 anwendet.
Hintergrund: Das Risikomanagement der EZB erfolgt über zwei getrennte Schienen. Alle operationellen Risiken - einschließlich der Geschäftsfortführung im Krisenfall - fallen in den Aufgabenbereich der Unterabteilung für operationelles Risikomanagement (Operational Risk Unit, ORM /BCM). Für das finanzielle Risikomanagement, auch in Bezug auf die Investitionstätigkeit und die Kreditoperationen der EZB, ist die Risikomanagement-Abteilung (RMA) zuständig.
Grundlage für die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der EZB durch den EuRH ist Artikel 27.2 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Im Jahr 2010 prüfte der Hof die von der Bank für das Risikomanagement eingerichteten Verfahren und Systeme sowie deren Anwendung. (Europäischer Rechnungshof: ra)
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