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Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen


Stellungnahme der Regierung von Liechtenstein zur Corporate Governance-Vorlage zuhanden des Landtages verabschiedet
Ein Hauptfokus bei der Behandlung der Corporate Governance-Vorlage lag außerdem auf den Vorschlägen der Regierung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMA)


(02.11.09) - Die Regierung von Liechtenstein hat an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2009 die Stellungnahme zum Rahmengesetz über die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen zuhanden des Landtags verabschiedet. Diese sogenannte Corporate-Governance-Vorlage, mit welcher die Regierung einheitliche Regelungen für alle 26 Staatsbetriebe vorschlägt, wurde im September-Landtag in erster Lesung behandelt.

In einigen wichtigen Themenbereichen hat der Landtag der Regierung im Hinblick auf die abschließende Behandlung dieser wichtigen Vorlage dabei das Anliegen mitgegeben, inwiefern er und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) innerhalb der verfassungsmäßigen Oberaufsichtsfunktion der Regierung als direktes Kontrollorgan über die Geschäftsführung der Regierung auch weiterhin in die Kontrolle und die Steuerung von öffentlichen Unternehmen eingebunden werden können.

Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Frage der Informationspflicht der Regierung bei der Festlegung und Änderung von Eignerstrategien für öffentliche Unternehmen, eine vorgängige Konsultation im Falle von Abberufungen einzelner Mitglieder von strategischen Führungsgremien durch die Regierung sowie um eine Erweiterung der Pflichtangaben in Geschäftsberichten von öffentlichen Unternehmen.

Wie anlässlich der ersten Lesung zugesagt, hat die Regierung die Anliegen des Landtags nochmals eingehend geprüft und diesen in der nun verabschiedeten Stellungnahme durch entsprechende Anpassungen von Bestimmungen des Rahmengesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen entsprochen. Mit einer zusätzlichen Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes will die Regierung zudem die heutige Kontrollbefugnis des Landtags insofern stärken, als das Auskunftsrecht der GPK auf alle 26 öffentlichen Unternehmen ausgedehnt wird, während es aktuell ausschließlich auf die Stiftungen des öffentlichen Rechts beschränkt ist.

Ein Hauptfokus bei der Behandlung der Corporate-Governance-Vorlage lag außerdem auf den Vorschlägen der Regierung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMA), vor allem in Bezug auf die künftige Finanzierung. In Anlehnung an die Landtagsdiskussion gilt es hier, ein ausgewogenes und politisch getragenes Verhältnis zwischen den beiden Hauptfinanzierungssäulen Staatsbeitrag einerseits und Aufsichtsabgaben andererseits zu finden.

Aufgrund der Landtagsdiskussion schlägt die Regierung nun einen fixen Staatsbeitrag an die FMA in Höhe von 8 Millionen Franken vor, wobei dieser schrittweise von 2010 bis 2013 vom heutigen Niveau auf 8 Millionen Franken gesenkt werden soll. Mit diesem Beitrag werden künftig die Grundstrukturkosten der FMA gedeckt werden. Das Land leistet dadurch im Interesse des Finanzplatzes einen beachtlichen Beitrag an die Aufsichtsfinanzierung einer funktionierenden, unabhängigen Finanzmarktaufsicht. (Presse- und Informationsamt Liechtenstein: ra)

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