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Verfolgung von Kartellen


Dritte Abteilung eingerichtet: Bundeskartellamt baut Kartellverfolgung aus - Kartelle finden im Verborgenen statt
Andreas Mundt, erklärte: "Illegale Kartellabsprachen schädigen die Volkswirtschaft und die Verbraucher in hohem Maße"


(19.07.11) - Das Bundeskartellamt richtet eine dritte spezialisierte Abteilung zur Verfolgung von Kartellen ein. Neben der 11. und der 12. Beschlussabteilung wird sich in Zukunft auch die 10. Beschlussabteilung unter dem Vorsitzenden Herrn Dr. Carsten Becker ausschließlich der Kartellverfolgung widmen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte: "Illegale Kartellabsprachen schädigen die Volkswirtschaft und die Verbraucher in hohem Maße. Im Bundeskartellamt haben wir die Verfolgung von Kartellen bereits seit einigen Jahren deutlich intensiviert. Die Erfolge kann man an steigenden Fallzahlen ablesen. Diesen Weg setzen wir mit der Einrichtung einer weiteren spezialisierten Abteilung konsequent fort."

Das Bundeskartellamt räumt der Verfolgung und Ahndung illegaler Absprachen, insbesondere von Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen (sog. Hardcore-Kartelle), eine hohe Priorität ein.

Durch verschiedene Maßnahmen konnte in den letzten zehn Jahren die Effektivität der Kartellverfolgung zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher ausgebaut werden:

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Einrichtung (2000) und grundlegende Überarbeitung der Kronzeugenregelung (2006)
>> Gründung der Sonderkommission Kartellbekämpfung – SKK (2002)
>> Einrichtung spezialisierter Beschlussabteilungen (2005 und 2008)
>> Gründung eines Referates für Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Prozessabteilung (2010)

Andreas Mundt sagte: "Kartelle finden im Verborgenen statt. Die Aufdeckung eines Kartells ist schwierig, die Verfahrensführung komplex und der sorgfältige Abschluss extrem zeitaufwändig. Zu Recht sind auch die Anforderungen, die die Gerichte an unsere Nachweispflichten stellen sehr hoch. Diesen Umständen begegnen wir mit hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern sowie effizienten Strukturen."

Die Beschlussabteilungen beim Bundeskartellamt sind grundsätzlich nach Branchen gegliedert. Mit der Einrichtung einer weiteren auf die Verfolgung von Kartellen spezialisierten Abteilung reagiert das Bundeskartellamt nun auf die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl von aufgedeckten Kartellen. Im Zeitraum von 1994 - 1997 wurden insgesamt sieben Kartellverfahren eingeleitet. Allein im Jahre 2010 hat das Bundeskartellamt 13 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 109 Unternehmen durchgeführt. Dieser Trend setzt sich fort. Die Aufnahme der Ermittlungen bei Herstellern von Bahnschienen war eine von bislang sieben Durchsuchungsaktionen in 2011.

Zu den steigenden Fallzahlen trägt auch die sogenannte Bonusregelung bei. Seit dem Jahr 2000 (grundlegende Überarbeitung der Regelung in 2006) hat das Bundeskartellamt ein höchst erfolgreiches Kronzeugenprogramm. Kartellanten, die sich dem Bundeskartellamt offenbaren und so zur Aufdeckung von Kartellen beitragen, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Geldbuße erlassen oder reduziert. Im Jahr 2010 erreichten das Bundeskartellamt allein 54 Bonusanträge in 25 verschiedenen Verfahren.

Größere Kartellfälle 2010/2011 (exemplarisch):

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Kafferöster (Bußgeld von insgesamt rund. 160 Mio. Euro)
>> Brillenglashersteller (Bußgeld rund 115 Mio. Euro)
>> Kesselhersteller (Bußgeld von rund 91 Mio. Euro)
>> Chemiegroßhandel (Bußgeld von rund 15 Mio. Euro)
>> Feuerwehrlöschfahrzeuge (Bußgeld von rund 20 Mio. Euro)
>> Konsumgüterhersteller (Bußgeld von rund 38 Mio. Euro)

Weitere Informationen zur Kartellverfolgung des Bundeskartellamtes finden Sie in der Broschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher", auf der Internet-Seite des Bundeskartellamts. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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