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Daten im Rahmen der Kartellrechtsanwendung


Französische und deutsche Wettbewerbsbehörde veröffentlichen gemeinsames Papier zu Daten und ihren Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht
In der Internetwirtschaft beinhalten viele Geschäftsmodelle eine massive Sammlung und Nutzung persönlicher Daten. Ziel des Papiers ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Themen zu geben



Die zunehmende Sammlung, Verarbeitung und kommerzielle Nutzung von Daten auf digitalen Märkten hat eine breite Debatte über die Bedeutung von "Big Data" für Unternehmensstrategien und die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgelöst. Zahlreiche Unternehmen erwirtschaften heute hohe Umsätze mit Geschäftsmodellen, die die Nutzung von Daten beinhalten.

In einem gemeinsamen Projekt (Papier "Competition Law and Data") haben die französische Wettbewerbsbehörde, die Autorité de la concurrence, und das Bundeskartellamt analysiert, welche Konsequenzen und Herausforderungen sich für Wettbewerbsbehörden aus der Sammlung von Daten in der Digitalwirtschaft und anderen Industrien ergeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, und Bruno Lasserre, Präsident der Autorité de la concurrence, sagten: "In der Internetwirtschaft beinhalten viele Geschäftsmodelle eine massive Sammlung und Nutzung persönlicher Daten. Ziel des Papiers ist es, einen umfassenden Überblick über die relevanten Themen zu geben.

Der Stand der Debatte wird evaluiert, die Berührungspunkte zwischen "Big Data" und den etablierten Konzepten der Kartellrechtsanwendung werden beleuchtet. Die praktische Relevanz des Papieres für die Arbeit der Wettbewerbsbehörden ist offensichtlich. Die Autorité de la concurrence wird in Kürze eine umfassende Sektoruntersuchung zu datenbezogenen Märkten und Strategien beginnen. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet, um zu ermitteln, ob Facebook seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten missbraucht."

Für die Wettbewerbsbehörden weltweit ist es wichtig beurteilen zu können, warum, wie und in welchem Umfang Daten zu einem Instrument von Marktmacht werden können. Das Papier bietet einen umfassenden Überblick über die Fallpraxis und die Literatur zu diesem Thema.

Es ermöglicht Marktteilnehmern, Interessengruppen und den Wettbewerbsbehörden, die wichtigsten Faktoren und Schlüsselfragen zu identifizieren, die im Hinblick auf die Relevanz von Daten im Rahmen der Kartellrechtsanwendung zu beachten sind. Insbesondere zwei Aspekte sind dabei von besonderer Relevanz: 1. Ob auch Wettbewerber die entsprechenden Daten einfach beschaffen können und 2. welche Bedeutung Menge und Breite der Daten und Datensätze zukommt. Das Papier zeigt auch die Notwendigkeit auf, bei der konkreten Fallarbeit einen differenzierten Ansatz zu verfolgen und eine einzelfallorientierte Analyse durchzuführen.

Die gemeinsame Arbeit ist ein gutes Beispiel für die enge Kooperation zwischen zwei großen nationalen Wettbewerbsbehörden in einem immer wichtiger werdenden Bereich für Unternehmen, Behörden und Bürger. Sie bietet außerdem eine Reihe von Denkanstößen im Rahmen der aktuellen Debatte über die wirtschaftliche Bedeutung von digitalen Plattformen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 22.06.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

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    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

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    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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