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Kartell mit hohem Organisationsaufwand


Absprachen bei Betonrohren: Bundeskartellamt verhängt Kartellbußen in Millionenhöhe
Andreas Mundt: "Unternehmen haben den Wettbewerb auf dem Markt über viele Jahre systematisch beschränkt und damit hohe Schäden erzeugt"


(23.08.11) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 11,86 Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Betonrohren und fünf verantwortliche Personen verhängt. Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um die Berding Beton GmbH aus Steinfeld und die Betonwerk Bieren GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen. Die Unternehmen sollen sich nach Erkenntnis des Bundeskartellamtes seit zumindest Anfang 2006 über Preise, Quoten und die Zuteilung einzelner Aufträge abgesprochen und den regionalen Markt für Betonrohre in ihrem gemeinsamen Vertriebsgebiet untereinander aufgeteilt haben.

Gegen 13 weitere Hersteller von Betonrohren laufen ebenfalls Ermittlungen wegen des Verdachts auf Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2010 aufgrund von Hinweisen eines Wettbewerbers eine Durchsuchungsaktion an Standorten von Berding, Bieren und zwei weiteren Herstellern mit Sitz in Norddeutschland durchgeführt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte: "Die Unternehmen haben den Wettbewerb auf dem Markt über viele Jahre systematisch beschränkt und damit hohe Schäden erzeugt. Zur Umsetzung des Kartells haben die Unternehmen einen besonders hohen Organisationsaufwand betrieben - unter anderem mit über 100 nachgewiesenen persönlichen Treffen zwischen Mitarbeitern der beiden Unternehmen."

Die laut Kartellamt zumindest zwischen Januar 2006 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Februar 2010 praktizierten Kartellabsprachen betrafen die Herstellung und den Vertrieb von Standardbauteilen (Rohre und Schächte) aus Beton für die Regen- und Schmutzwasserbeseitigung. In räumlicher Hinsicht bezog sich das Kartell im Wesentlichen auf das Gebiet der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen sowie Randbereiche von Rheinland-Pfalz und Hessen. Die noch andauernden Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen weitere Hersteller beziehen sich auf Märkte in der Mitte und im Norden Deutschlands, nicht aber auf die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Saarland.

In der mittelständisch geprägten Branche gibt es keine bundesweit tätigen Anbieter. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass die Produkte transportkostenintensiv sind und dass in verschiedenen Regionen traditionell jeweils unterschiedliche Rohrtypen nachgefragt werden (z.B. Rohre mit Fuß bzw. kreisrunde Rohre ohne Fuß), die jeweils nur von bestimmten Herstellern angeboten werden.

Die Unternehmen Berding und Bieren hätten laut Bundeskartellamt zunächst Preisuntergrenzen (sog. Limitpreise) für sämtliche Standardbauteile vereinbart und Aufträge nach Quoten untereinander aufgeteilt. Bei regelmäßigen Treffen der Vertriebsleiter wären die einzelnen Bauvorhaben anhand von sog. Objektlisten konkret zugeteilt worden. Durch Vereinbarung der jeweiligen Rabattgestaltung bei Abgabe der Angebote wäre die Umsetzung der Marktaufteilung sichergestellt worden.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Mit Bieren wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung ("Settlement") vereinbart. Beide Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat. (Bundeskartellamt: ra)


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