Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Zum Teil weit reichende Rechte


Datenschutzerklärungen von Internetfirmen: Freibrief zum Sammeln und Speichern
Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen von 16 Internetfirmen geprüft

(12.04.16) - Die meisten Internetfirmen wie Amazon, Facebook oder Microsoft sammeln und speichern mehr Daten über ihre Nutzer als eigentlich notwendig und räumen sich zum Teil weit reichende Rechte ein. Darüber informieren sie die Kunden aber oft nur mit unverständlichen Formulierungen. Einige Firmen geben die Daten der Nutzer auch an Dienstleister im Ausland weiter, überwachen bei Onlinespielen den Chat und die Gespräche der Spieler und erstellen durch die Verknüpfung der Daten umfangreiche Benutzerprofile.

Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen von 16 Internetfirmen geprüft. Aussagekräftig aus Verbrauchersicht ist jedoch keines der bis zu 45 Seiten langen Dokumente. Nur rund ein Drittel der Unternehmen klärt die Kunden halbwegs aussagekräftig auf, darunter Maxdome, Napster oder Otto. Der größere Teil versteckt sich hinter unklaren, schwammigen Formulierungen.

Statt die Kunden zu schützen, ähneln einige Datenschutzbestimmungen eher einem Freibrief zum Sammeln und Speichern. Der Musikdienst Spotify lässt sich etwa das Recht erteilen, die Daten des Nutzers auch an Dienstleister in Brasilien, den USA oder Singapur zu übertragen, in denen die Kunden "weniger Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben".

Microsoft wiederum lässt den Kunden wissen, dass die bei der Nutzung seiner Dienste anfallenden Daten verknüpft werden. Mithilfe der Daten des E-Mail-Kontos Outlook, dem Skype-Internettelefondienst, der Suchmaschine Bing und des Clouddienstes OneDrive kann das Unternehmen so ein umfangreiches Benutzerprofil erstellen. Außerdem erklärt der Konzern, bei Onlinespielen über die Spielekonsole Xbox den Chat und die Gespräche der Spieler stichprobenartig zu überwachen. (Stiftung Warentest: ra)

Stiftung Warentest: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen