Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

An der Quelle der Informationen beginnen


DORA-Verordnung auf dem Vormarsch: Digitales Vertragsmanagement als Erfolgsfaktor
Die neuen DORA-Vorgaben harmonisieren und verschärfen die bestehenden regulatorischen Anforderungen an das IKT-Management und greifen in den IT-Betrieb bzw. in die Auslagerungen an Dritte ein



Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen. Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) erließ die EU ein Regelwerk zur Sicherstellung der digitalen Betriebsstabilität sowie zur Vermeidung systemischer Risiken im Finanzsektor.

Die neuen Vorgaben harmonisieren und verschärfen die bestehenden regulatorischen Anforderungen an das IKT-Management und greifen in den IT-Betrieb bzw. in die Auslagerungen an Dritte ein. Gleichzeitig nehmen die Nachweis- und Berichtspflichten zu, die einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Mit der näher rückenden Umsetzungsfrist bis 17. Januar 2025 gilt es für die mehr als 22.000 betroffenen Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die Digitalisierung ein. An welcher Stelle diese ansetzen muss, um alle bestehenden Geschäftsprozesse mit einzubinden, erläutert Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH, einem der europaweit führenden Anbieter von Vertragsmanagement-Software:

"Am Anfang einer jeden geschäftlichen Zusammenarbeit steht ein Vertrag, so auch bei der Beauftragung eines IKT-Dienstleisters. Jene Vereinbarungen enthalten sämtliche relevanten Informationen zum Lieferanten, zur festgelegten Leistung, zu involvierten Subunternehmen u. v. m. und stellen somit die Basis für alle nachfolgenden Aktivitäten dar. Sind diese Daten allerdings nicht von Beginn des Geschäftsprozesses digital erfasst, müssen die Akteur:innen viele Tätigkeiten mehrfach ausführen. Zum Beispiel das händische Aufsetzen und Warten von Listen, Kalendereinträgen und Auswertungen.

Für eine durchdachte Digitalisierung sollten Finanzunternehmen daher an der Quelle der Informationen ansetzen – dem Sourcing der Lieferanten und dem damit verbundenen Vertragsmanagement. Darunter fallen jene Abläufe, die mit dem Hinzukommen eines neuen Dienstleisters in der Organisation entstehen, etwa in Bezug auf Due Diligence oder das Einholen von Unterlagen und Nachweisen. Der Einsatz des richtigen digitalen Tools führt nicht nur zu erheblichen Arbeitserleichterungen, sondern gibt den Verantwortlichen auch die nötige Sicherheit, dass sie allen erforderlichen Sorgfaltspflichten nachweislich nachkommen.


Die Umsetzung von DORA verlangt eine ganzheitliche Betrachtung und Weiterentwicklung der bestehenden Geschäftsprozesse. Der Einsatz der passenden Werkzeuge optimiert nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern unterstützt auch bei der nachweislichen Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben und Sorgfaltspflichten. Nicht zuletzt, weil der Geschäftsführung von Finanzunternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften obliegt.

Prozesse digital und nachvollziehbar steuern
Vom anfänglichen Sourcing eines Lieferanten, über den Abschluss der Verträge, bis hin zum laufenden Controlling und Reporting der Vereinbarungen – eine smarte Vertragsmanagement-Software wie "Fabasoft Contracts" bildet alle Ebenen des Auslagerungsprozesses digital und revisionssicher ab." (Fabasoft Contracts: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 16.02.24

Sie wollen mehr erfahren?
Bei Anlage eines neuen IKT-Dienstleisters im System steuert die Software selbstständig die Einholung der notwendigen Unterlagen: Darunter Risikobewertungen, Wesentlichkeitsbeurteilungen, Auslagerungsgenehmigungen, Zertifikate sowie Leistungsbeschreibungen.

Fabasoft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen