Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Wann braucht man eine Vorsorgevollmacht?


Möglichst früh vorsorgen und eine "Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht" bei der Bank hinterlegen
Die Bankvollmacht ermächtigt die nahe stehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen



Man mag gar nicht darüber nachdenken, aber wie schnell kann einem etwas zustoßen – eine schlimme Krankheit etwa oder ein Unfall. Auch als junger Mensch ist man davor nicht gefeit. Aber wer kümmert sich dann um die Bankgeschäfte? Kinder, Eltern und Ehepartner haben nicht "automatisch" Zugriff auf das Konto, wenn sie nicht Kontomitinhaber sind.

Deshalb sollte man möglichst früh vorsorgen und eine "Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht" bei der Bank hinterlegen. So verhindert man die gegebenenfalls erforderlich werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Mit einer Person des Vertrauens kann man dieses Dokument direkt bei der Hausbank unterschreiben. Dabei handelt es sich explizit nicht um eine Generalvollmacht, sondern um eine Vollmacht, die ausschließlich zur Durchführung von solchen Bankgeschäften berechtigt, die im Wortlaut der Vollmacht abschließend aufgeführt sind.

Die Bankvollmacht ermächtigt die nahe stehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen.

Wichtig: Es können keine neuen Kredite aufgenommen werden. Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Es sollte sich bei dem oder der Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln. Falls man das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, so kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Darüber sollte die Bank unverzüglich – am besten schriftlich – informiert werden. Sollte der Kontoinhaber sterben, erlischt die Vollmacht nicht, sondern bleibt auch über den Tod hinaus für die Erben in Kraft, die diese widerrufen können. (Bankenverband: ra)

eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 22.08.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen