Checklisten zum Hauskauf: Neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen Wichtige Schritte bei der Immobiliensuche
(25.11.10) - Fragt man einen Makler, worauf beim Hauskauf zu achten ist, antwortet der: "Lage, Lage, Lage." In der Tat ist die Lage einer Immobilie wichtig - bestimmte Stadtteile sind angesagter, ruhige Siedlungen sind beliebter als Hauptverkehrsstraßen. Doch wer mit einem gebrauchten Haus liebäugelt, muss auf mehr achten: In welchem Zustand ist das Gebäude? Entspricht es den Energieverordnungen? Ist der Kaufpreis angemessen? Welche Nebenkosten kommen auf mich zu?
Der neue Ratgeber "Der Kauf eines gebrauchten Hauses - die Checklisten" der Verbraucherzentralen gibt insbesondere all jenen praktische Hilfestellungen, die eine bestimmte Immobilie schon fest im Blick haben und diese vor dem Kauf noch einmal genau abklopfen wollen.
Für jeden Schritt bei der Immobiliensuche hat der 246-seitige Ratgeber Hinweisblätter und Informationen parat - von der Haussuche über die Besichtigungen, die Einschätzung des Kaufpreises bis hin zur Vertragsgestaltung und Hausübergabe. Kernstück sind die zahlreichen Checklisten, die den Immobilien-TÜV erleichtern - auf einer beiliegenden CD gibt es diese auch zum Ausdrucken. Übrigens ergänzt der Checklisten-Ratgeber den Titel "Kauf eines gebrauchten Hauses" der Verbraucherzentrale optimal. Im Doppelpack bieten die Bücher das Immobilienkäufer-Einmaleins kompakt.
Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber "Kauf eines gebrauchten Hauses- Checklisten" kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bei der Verbraucherzentrale (Bundesverband) bestellt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.
Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.
Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
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