Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Etablierung von Datenschutzhinweisen


Zugängliche und verständliche Datenschutzhinweise: davit empfiehlt Verwendung von One-Pagern
Auf "einer Seite" findet der Nutzer eine vereinfachte und übersichtliche Darstellung der Datenschutzhinweise



Internet-Anbieter und Webseiten-Betreiber kennen das Dilemma: Rechtlich sind sie dazu verpflichtet, detaillierte Datenschutzerklärungen in ihre Websites zu integrieren. Gleichzeitig wird der Ruf nach transparenten, für den Verbraucher übersichtlichen und verständlichen Datenschutzhinweisen immer lauter. So fordert die Datenschutz-Grundverordnung, dass Datenschutz-Informationen "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" übermittelt werden müssen. "Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, sich über die Verwendung ihrer Daten jederzeit schnell und übersichtlich zu informieren", betont Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende von davit, der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht.

davit empfiehlt daher die Nutzung eines sogenannten One-Pagers. Auf "einer Seite" findet der Nutzer eine vereinfachte und übersichtliche Darstellung der Datenschutzhinweise. Über einen Link oder ein Mouseover hat er die Möglichkeit, sich über weitere Details zu informieren. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist allerdings weiterhin erforderlich, ein One-Pager ergänzt sie lediglich.

"Das Ziel all unserer gemeinsamen Anstrengungen für mehr Transparenz muss es sein, dass der One-Pager die ausführlichen Datenschutzhinweise ersetzen kann", so Auer. Eine Darstellung mit übergeordneten Fragen wie bei FAQ-Listen etwa erfülle die Erwartung der Verbraucher. Diese Nutzerführung erleichtere das Auffinden der relevanten Informationen. Mittelfristig sollten gleichförmige, also bei allen Anbietern identisch aufgebaute Hinweise etabliert werden. So lerne der User nach und nach, was er an welcher Stelle erwarten darf. Außerdem könne er so auf den ersten Blick erkennen, wenn eine Anwendung noch nicht einmal die Basisinformationen leicht erfassbar anbiete.

Auch gibt es bereits entsprechende Tools, die es ermöglichen – etwa durch einen Multiple-Choice-Fragenkatalog –, automatisiert einen One-Pager zu generieren. "Bei der Etablierung dieser Form der Datenschutzhinweise stehen wir noch am Anfang. Wir setzen darauf, dass sich standardisierte Prozesse und Darstellungsformen herausbilden, die, wie auch in anderen Lebensbereichen, ein schnelles Erfassen der Informationen erlauben", erläutert Auer.
(Deutscher Anwaltverein: ra)

eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 28.08.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen