Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Leiharbeit & Werkverträge


Neues AÜG tritt voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft
Stellt sich ein Werkvertrag als Scheinvertrag zur Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung heraus, so drohen dem Entleiher ernste Konsequenzen



In Deutschland werden mehr als 961.000 Leiharbeiter beschäftigt – Tendenz steigend. Damit Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge nicht missbrauchen, wurde im November letzten Jahres ein Reformvorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) präsentiert. Nach ausgiebigen Diskussionen und Verhandlungen wurde am 10.05.2016 im Koalitionsausschuss eine Einigung über das Gesetz erreicht. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 01. Januar 2017 in Kraft.

Das sind die neuen Regelungen im Überblick:

Höchstüberlassungsdauer
Grundsätzlich dürfen Leiharbeiter für maximal 18 Monate im Entleihbetrieb beschäftigt werden. Danach müssen sie fest übernommen werden. Eine Abweichung von bis zu 24 Monaten – auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen – ist allerdings möglich. Darüber hinaus kann die Überlassungsdauer verlängert werden, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine andere Höchstgrenze festlegt.

Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer
Bei der Berechnung der Höchstüberlassungsdauer wird die Unterbrechungszeit von sechs auf drei Monate verkürzt. Wird der Einsatz länger als drei Monate unterbrochen, kann der Zeitarbeitnehmer erneut bis zu 18 Monaten an den Entleiher überlassen werden.

Equal Pay
Maßgeblich für den Anspruch auf Equal Pay ist eine Einsatzdauer von mindestens neun Monaten. Dabei zählen nur die Überlassungszeiträume ab Inkrafttreten des Gesetzes. Ein Anspruch auf ein zwingendes Equal Pay kann also frühestens ab dem 01.10.2017 entstehen. Wird der Einsatz mehr als drei Monate unterbrochen, bedarf es einer erneuten mindestens neunmonatigen Überlassungsdauer, bevor ein Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Vergütung entstehen kann.

Streikbruch
Entleiher dürfen grundsätzlich keine Zeitarbeitnehmer einsetzen, wenn der Betrieb bestreikt wird. Leiharbeiter dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden übernehmen.

Schwellenwerte der unternehmerischen Mitbestimmung
Bisher wurden Leiharbeiter bei den Schwellenwerten für die Unternehmensmitbestimmung nicht berücksichtigt. Zukünftig sollen sie jedoch mitzählen, wenn die Gesamtdauer der Überlassung mindestens sechs Monate beträgt (insbesondere nach dem DrittelbG und dem MitbestG).

Werkverträge
Stellt sich ein Werkvertrag als Scheinvertrag zur Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung heraus, so drohen dem Entleiher ernste Konsequenzen – wenn keine Erlaubnis zur Überlassung besteht. Daher sind einige Dienstleister dazu übergegangen, zur Sicherheit eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen (=Vorratserlaubnis). Dieses Vorgehen untersagt der neue Gesetzentwurf und erschwert es den Arbeitgebern damit Arbeitnehmerrechte zu umgehen.
(Forum Verlag Herkert: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 02.09.16

Forum Verlag Herkert: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen