Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Abmahnungen per E-Mail


Was tun wenn Abmahnungen bzw. vermeintliche Mahnbescheide im E-Mail-Postfach landen?
Sicherheitstipps zur aktuellen Abmahn-Spam:
Mahnbescheide per E-Mails sind allein durch die Versandform als Fälschung zu erkennen

(28.10.10) - Die Spam-Welle mit vermeintlichen Mahnbescheiden und Abmahnungen von renommierten Rechtsanwaltskanzleien bzw. Versorgungsunternehmen hat Internet-Nutzer stark verunsichert. Aus aktuellem Anlass haben die Experten der G Data SecurityLabs einige Sicherheitstipps für Endanwender zusammengestellt.

Was tun wenn Abmahnungen bzw. vermeintliche Mahnbescheide im E-Mail-Postfach landen?

Diese Art von Schreiben kommt immer auf dem Postweg - von daher sind die E-Mails allein durch die Versandform als Fälschung zu erkennen. Im aktuellen Fall wird von den Tätern zudem eine äußerst ungewöhnliche und anonyme Zahlungsmethode (im vorliegenden Fall Überweisung per Ukash oder PaysafeCard) verlangt. Das sollte Empfänger sofort stutzig machen, denn auch hier würde ein Rechtsanwalt diese Form niemals wählen.

Sollten Links eingebunden sein - diese nicht anklicken, da auf den Webseiten zusätzlich Schadcode lauern könnte. Die Spam-Mail am besten direkt löschen und auf keinen Fall darauf antworten, da der Empfänger hierdurch die Echtheit seiner E-Mail-Adresse verifiziert und die Täter diese für zukünftige Spam-Wellen nutzen können.

Die Tipps der G Data-Sicherheitsexperten:

1. Nützliche Verhaltensregeln
>> E-Mails von unbekannten Absendern
sollten besonders misstrauisch behandelt werden. Erscheint eine Mail sehr eigenartig, dann gilt: Ignorieren, löschen, aber auf keinen Fall Anhänge öffnen oder URLs anklicken.

>> Spam-E-Mails sollten auch niemals beantwortet werden. Eine Antwort zeigt den Betrügern lediglich, dass die angeschriebene Adresse tatsächlich gültig ist.

>> Es sollten keine persönlichen Informationen und/oder Bankdaten preisgegeben werden – weder per E-Mail, noch auf dubiosen Webseiten.

>> Es sollte keinesfalls Geld an Unbekannte überwiesen werden.

>> Die eigene primäre E-Mail-Adresse sollte nicht unbedacht online in z.B. Foren und Gästebüchern publiziert werden, da sie dort für Betrüger abgreifbar ist. Es hilft, sich für diesen Zweck eine Nebenadresse anzulegen.

2. Technische Maßnahmen
>> Eine Sicherheitslösung für den Computer
mit integrierter Anti-Spam Funktion schützt den PC schon vor Eintreffen der Mails durch Filter.

>> Das Öffnen von Dateianhängen, vor allem von unbekannten Absendern, birgt Risiken. Anhänge sollten zunächst mit einem Antiviren.Programm gescannt werden und ggf. ungeöffnet im Papierkorb landen.

>> Links in E-Mails sollten keinesfalls unbedacht angeklickt werden. Man sollte die URL prüfen. Viele E-Mail-Programme erlauben es, das eigentliche Ziel der Verlinkung zu sehen, wenn man die Maus über den sichtbaren Link bewegt, ohne ihn jedoch anzuklicken – die sogenannte Mouseover-Funktion.
(G Data: ra)

G Data: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen