Finanzierung von "Steuersparimmobilien"
Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2002 bis 2010: Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte "Steuersparimmobilien" investiert haben, sollten ihre Anlage daher zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen lassen
Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: "Durch die – freiwillige oder auch zwangsweise – Rückführung des Darlehens findet nichts anderes als eine Umverteilung statt"
(15.03.12) - Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."
Die aus den Neunziger Jahren im Zusammenhang mit so genannten "klassischen" Schrottimmobilien bekannten Banken haben sich weitgehend aus dem Geschäft zurückgezogen. Doch fast nahtlos traten neue Akteure auf den Plan und übernahmen bei der Finanzierung von "Steuersparimmobilien", insbesondere bei Denkmalschutzobjekten, deren Platz.
Diese so entstandenen "Neufälle" unterscheiden sich von den seit jeher bekannten Fällen kaum. Insbesondere wurden den Anlegern oftmals maßlos überzogene Kaufpreise abverlangt, die mit dem wahren Wert der Immobilien nichts zu tun haben. "Die Schere zwischen tatsächlichem Wert und Darlehenssumme kann existenzgefährdende Dimensionen annehmen", weiß Rechtsanwalt Göpfert aus seiner Praxis zu berichten. "Noch offene Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen des tatsächlichen Wertes der Immobilie sind hierbei keine Seltenheit", ergänzt sein Kollege Rechtsanwalt Hoffmann.
"Durch die – freiwillige oder auch zwangsweise – Rückführung des Darlehens findet nichts anderes als eine Umverteilung statt", bringen es die Rechtsanwälte der Nürnberger Kanzlei Hoffmann & Partner auf den Punkt. Wegen des anfänglichen Minderwertes der Immobilie erhält der Anleger als realen Gegenwert oftmals nicht einmal die Hälfte dessen, was er investiert beziehungsweise investieren muss. "Um die Differenz auszugleichen greift die Bank im Wege der Zwangsvollstreckung auf über Jahre hart ersparte Zusatzsicherheiten oder gar auf das sonstige persönliche Vermögen zurück", weiß Rechtsanwalt Hoffmann. "Dies ist in der Praxis relativ oft zu beobachten."
Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte "Steuersparimmobilien" investiert haben, sollten ihre Anlage daher zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen lassen – und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Nicht jede wirtschaftlich gescheiterte Immobilienkapitalanlage ist auch eine wirkliche Schrottimmobilie und kann selbstverständlich nicht automatisch eine Haftung der Bank nach sich ziehen. "Vielmehr bedarf es stets einer genauen und sorgfältigen Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls. Erst dann kann man entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Ansatzpunkte einer Haftung der finanzierenden Bank in Betracht kommen", stellen die Rechtsanwälte Marcus Hoffmann & Mirko Göpfert klar. (Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)
Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief
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