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Gesetzliche Anforderungen an Auskunftsersuchen


"mailbox.org Transparenzbericht 2018": Mehr Anfragen, über 60 Prozent sind rechtswidrig
Die meisten Anfragen von Sicherheitsbehörden per E-Mail sind unverschlüsselt - Ein Großteil der Anfragen enthalten offensichtliche Formfehler



mailbox.org veröffentlicht den Transparenzbericht zu Auskunftsersuchen und Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Im Jahr 2018 erhielt der Dienst der Heinlein Support GmbH insgesamt 72 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, vier davon aus dem Ausland. 48 der Anfragen enthielten offensichtliche Fehler und mussten aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit zurückgewiesen werden, darunter sogar zwei TKÜ-Anfragen. In 35 Fällen wurde die Anfrage daraufhin formfehlerfrei erneut gestellt und bearbeitet, insgesamt 13 mussten weiterhin abgelehnt werden. Die meisten Ermittlungsbehörden verschickten ihre Anfragen nach wie vor rechtswidrig unverschlüsselt per E-Mail und erwarteten auch auf diesem Wege Antwort. Zum Teil wurde sogar telefonisch die Herausgabe von Informationen verlangt, die nicht zu den Bestandsdaten gehören. Lediglich eine einzige Polizeibehörde hat Anfragen per E-Mail auf Anhieb korrekt und verschlüsselt gestellt.

Peer Heinlein, Inhaber von mailbox.org, fordert daher: "Die unverantwortliche Verfahrensweise fast aller Behörden bei ihren Auskunftsersuchen muss dringend verbessert werden. Dazu gehört als Mindestanforderung, dass die Anfragen per E-Mail verschlüsselt erfolgen. Die technischen Möglichkeiten dafür sind seit Jahren vorhanden." mailbox.org hat deshalb eine Übersicht zusammengestellt, in der die gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen für Privatpersonen, Journalisten und Ermittlungsbeamte erläutert werden. "Wir stehen für freie und sichere Kommunikation, aber sehen im Internet keinen Platz für rechtsfreie Räume. Daher unterstützen wir, auch zum Schutz unserer Kunden, selbstverständlich die gezielte Aufklärung von Straftaten – rechtswidrige Anfragen von Ermittlungsbehörden weisen wir jedoch auch in Zukunft konsequent ab." Die Übersicht der gesetzlichen Grundlagen ist im Blog von mailbox.org unter
https://mailbox.org/de/post/auskuenfte-zu-bestandsdaten-verkehrsdaten-und-telekommunikationsueberwachungen zu finden.

Ein Großteil der Anfragen rechtswidrig oder mit Formfehlern
Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen in 2018 waren rechtswidrig, also kamen per unverschlüsselter E-Mail oder die Ermittlungsbehörden versuchten bei Bestandsdatenabfragen Informationen anzufordern, die nicht zu den Bestandsdaten gehören und daher auf diesem Weg weder angefragt noch übermittelt werden dürfen. Eine daraus resultierende unrechtmäßige Herausgabe personenbezogener Daten durch einen Mitarbeiter eines Providers verstößt gegen datenschutzrechtliche Normen und kann Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis auslösen. Deshalb werden alle Anfragen an mailbox.org von einem bestellten Datenschützer sowie spezialisierten Anwälten geprüft. Enthalten sie Fehler, müssen sie sofort abgelehnt werden. "Damit schützt mailbox.org nicht nur seine Kunden, sondern auch seine Mitarbeiter, die regelmäßig mit Aufforderungen zum rechtswidrigen Handeln konfrontiert werden", stellt Heinlein fest.

"Viele Ermittlungsbeamten haben offenbar nur wenig technische wie juristische Kenntnisse über die aktuell geltenden Datenschutzgesetze und machen viele unnötige Formfehler. Wir sehen hier dringenden Handlungs- und Aufklärungsbedarf und fordern die zuständigen Landesbehörden auf, endlich die technischen Grundlagen für verschlüsselte Kommunikation zu schaffen und ihre Mitarbeiter umfassend zu schulen", führt Heinlein weiter aus.

Die Zahlen 2018 im Überblick

Anfragen insgesamt:
72
davon deutsche Behörden: 68
davon ausländische Behörden: 4 (EU)

Art der Behörde
Strafverfolgungsbehörden:
72
Zollbehörden: 0
Nachrichtendienste: 0

Art des Ersuchens
Bestandsdatenabfragen:
69
Postfachbeschlagnahmungen: 0
Verkehrsdatenabfragen: 0
Telekommunikationsüberwachung: 3

In jedem Fall wurden Daten nur bei rechtmäßigen und fehlerfreien Anfragen beantwortet. Dementsprechend lagen auch zu allen Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) entsprechende Gerichtsbeschlüsse im Original vor. Frühere Transparenzberichte hat mailbox.org auf https://mailbox.org/de/unternehmen#transparenzbericht veröffentlicht.

Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen für behördliche Auskunftsersuchen
Gemeinsam mit dem IT-Rechtsexperten und Anwalt Matthias Bergt der Berliner Kanzlei Boetticher Rechtsanwälte hat mailbox.org eine Übersicht erstellt, in der verschiedene Auskunftsersuchen und Datenarten sowie die gesetzlichen Anforderungen für deren Herausgabe erläutert werden. Privatpersonen, Journalisten und Ermittlungsbeamte von Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Interessierte finden die Übersicht unter folgender URL, wo sie auch als PDF-Datei kostenfrei zum Download verfügbar ist
https://mailbox.org/de/post/auskuenfte-zu-bestandsdaten-verkehrsdaten-und-telekommunikationsueberwachungen
(mailbox.org: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 20.02.19

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