Personenbezogene Daten: Akuter Handlungsbedarf
Nach Safe Harbor-Urteil: Deutsche Wirtschaft in Zugzwang
Wo liegen eigentlich die Daten des Unternehmens?
(02.03.16) - Das Urteil zum Datenschutzabkommen "Safe Harbor" bringt die deutsche Wirtschaft in Zugzwang. Unternehmen, die personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten oder lagern, sollten sich die Selbstverpflichtungserklärungen der Geschäftspartner genau ansehen.
Ende vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA, "Safe Harbor" genannt (englisch für "sicherer Hafen"), für ungültig erklärt. Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden gesichert, so die Begründung. Denn es ließe sich nicht überprüfen, ob die "Safe Harbor"-Vereinbarungen auch wirklich eingehalten würden. Hintergrund waren die Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden über Aktivitäten von US-Geheimdiensten, denen es gestattet ist, generell und jederzeit auf jeden Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen – egal ob ungeschützt oder geschützt.
"Für Unternehmen, die aus geschäftlichen Gründen personenbezogene Daten bislang auf der Basis von ‚Safe Harbor‘ international verarbeiten, besteht daher akuter Handlungsbedarf", betont Michael Bibow, CEO der newtron AG, einer der führenden Anbieter von elektronischen Lösungen zur Optimierung von Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferanten und einkaufenden Unternehmen. "Sie müssen ab sofort überprüfen, ob die genutzte Infrastruktur den neuen Rahmenbedingungen entspricht, von entsprechenden Transfers in die USA abzusehen ist oder aber der Gebrauch anderer Instrumente, wie EU-Standardverträge oder Binding Corporate Rules, in Betracht kommt." Denn nach den EU-Datenschutzrichtlinien ist es grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Staaten zu übertragen, deren Datenschutz kein dem EU-Recht vergleichbares Schutzniveau aufweist.
Datentransfers überprüfen – auch beim Geschäftspartner
Auch EU-Firmen, die Daten lediglich zur (Zwischen-)Lagerung auf Server in die USA exportieren, sehen sich laut Bibow nun neuen Herausforderungen gegenübergestellt. "Viele wissen gar nicht genau, wohin ihre Internet-Dienstleister die ihnen anvertrauten Daten weiterleiten", so Bibow. "Sind die Daten möglicherweise in einer Public Cloud gepostet, die von US-Unternehmen bereitgestellt wird, deren Server sich in den USA befinden?" Hier lohnt sich also ein Blick in die "Selbstverpflichtungserklärungen" der Geschäftspartner. (newtron: ra)
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