Steuerfindung für Fortgeschrittene
Wegweiser im Dschungel internationaler Finanzregeln
Wie mittelständische Fertigungsunternehmen die Komplexität des Auslandsgeschäfts meistern
Der Schritt ins Ausland führt nicht nur kulturell auf unbekanntes Terrain. Unternehmen sehen sich im Finanzwesen einem wahren Dschungel aus Gesetzen und Vorschriften gegenüber. proAlpha hat nachfolgend einige Beispiele zusammengetragen und erklärt, wie sich Mittelständler im Dickicht der Vorschriften leichter zurechtfinden.
Zölle sind aktuell ein heißes Thema. Die Entscheidung des US-Motorradbauers Harley-Davidson, einen Teil seiner US-Produktion ins Ausland zu verlagern, sorgte weltweit für Schlagzeilen. Als Folge des Handelsstreits zwischen den USA und Europa spielen die Handy-Hersteller Samsung und LG wiederum mit dem Gedanken, Produktionsstätten in die USA zu verlagern. Und auch an den asiatischen Produktionsstandorten, insbesondere in China, ist derzeit einiges in Bewegung. Die aktuelle Diskussion zeigt sehr deutlich, wie schnell die Änderung von nur einer Vorschrift strategische Entscheidungen auf den Kopf stellen kann. Sie verdeutlicht aber auch, wie wichtig es ist, das Rechnungswesen in den Prozess der Internationalisierung einzubinden.
Neben den Zöllen gehört insbesondere die Steuerfindung zu den "Spezialitäten", die das internationale Rechnungswesen komplex machen. In den Niederlanden beispielsweise kann die in Deutschland übliche Steuerkorrektur beim Ziehen von Skonto entfallen. Außerdem endet ein Steuergebiet nicht erst an der Landesgrenze – so etwa in den USA. Hier erheben einige Bundesstaaten gar keine Umsatzsteuer, in anderen Staaten fallen, zusätzlich zur allgemeinen Salestax, noch Zuschläge auf County- oder kommunaler Ebene an. Eine Rechnungswesen-Software muss daher die Steuergebiete in Abhängigkeit vom Standort bis auf Postleitzahlen-Ebene definieren können. Grundsätzlich sollte ein ERP-System heute so flexibel sein, dass beim Thema Umsatzsteuer eine gewisse Mindeststeuerfindung für jedes Land möglich ist.
Bilanzierung: richtig Rechnung legen
Wer den Schritt ins Ausland wagt, sieht sich einer Reihe neuer Rechnungslegungsvorschriften gegenüber. Unternehmen müssen oder können sich zum Beispiel zwischen Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren oder einem gemischten Ansatz, mit oder ohne Work in Process (WIP), entscheiden. Auch die Erstellung eines nach IFRS verpflichtenden Cashflow-Statements, wahlweise nach direkter oder indirekter Methode, gehört dazu.
Beides darf heute im Standard einer auslandstauglichen ERP-Lösung nicht fehlen. Viele ERP-Anbieter unterstützen zudem mit landesspezifischen Komponenten. Diese bieten weit mehr als eine umfangreiche Sprachunterstützung und das Arbeiten mit Datums- und Zeitstempeln in der jeweiligen Zeitzone. Sie bilden funktional auch gesetzliche Anforderungen des jeweiligen Landes ab. So lassen sich Buchhaltung und Gewinn- und Verlustrechnung rechtskonform führen und aufstellen.
Spätestens mit der ersten Tochtergesellschaft im Ausland wird selbst ein kleiner Mittelständler zum Konzern. Für die Konsolidierung der Jahresabschlüsse heißt es dann, Salden, Schulden und Ergebnisse für konsolidierte Auswertungen bereitzustellen. Zwischengewinne sollten sich möglichst komfortabel eliminieren und Gemeinschaftsunternehmen, entsprechend der Anteils-Quote, einbeziehen lassen. Eine entsprechende Funktionalität, gegebenenfalls durch die Integration von Spezialsoftware, erleichtert den Jahresabschluss enorm. Alle Zahlen sollten natürlich auch in ein konsolidiertes Konzern-Reporting einfließen und dort jederzeit abrufbar sein.
Gewusst wie bei der Rechnungsstellung
Auch die Rechnungsstellung und Bearbeitung folgt international ganz unterschiedlichen Regeln. Im Vereinigten Königreich etwa ist es nicht üblich, Zahlungsinformationen wie Belegnummer, Beleg-Datum oder Skontobetrag im Verwendungszweck aufzuführen. Es wird lediglich auf ein Avis verwiesen, das dann entweder per Fax oder nach dem Zahllauf per Mail an den Lieferanten versendet wird. In anderen Märkten, wie China, achten die Behörden penibel auf die Einhaltung von Vorschriften, trotz der spürbaren Öffnung. Rechnungsbelege etwa dürfen dort nicht frei gestaltet werden. Sie müssen einem vordefinierten Layout folgen. Zudem ist die Zahl der Positionen auf acht beschränkt und die Rechnung benötigt eine eindeutige Belegnummer, die eine staatliche Software vorgibt. Das chinesische Regelwerk greift jedoch noch viel weiter: So kann dort ein Unternehmen, bezogen auf das Stammkapital, nur eingeschränkt Darlehen aufnehmen. Dazu zählen auch Kredite bei der Mutterfirma.
Je internationaler, umso höher das Risiko
Für Geschäfte außerhalb der EU gelten für bestimmte Länder individuelle Embargo-Regeln, die streng kontrolliert werden und deshalb genau einzuhalten sind. Die aktuelle Situation kann jedoch sehr unübersichtlich sein und sich schnell ändern und das nicht erst seit dem Austritt der USA aus dem Atom-Abkommen mit dem Iran. Hier helfen Spezialanwendungen für die Exportkontrolle. Geschäfte außerhalb der Eurozone unterliegen zudem höheren Kredit- und Währungsrisiken. Diese lassen sich jedoch durch Bürgschaften, Kurssicherungsgeschäfte oder Factoring gut abpuffern.
Seien es Zölle, die Steuerfindung oder Regeln der Rechnungslegung: Die Komplexität des Rechnungswesens in viel versprechenden Absatzmärkten ist nicht zu unterschätzen. Sie lässt sich aber mit Hilfe von auf das Auslandsgeschäft ausgelegter ERP-Software durchaus meistern. (pro Alpha: ra)
eingetragen: 28.08.18
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