Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Steuerfindung für Fortgeschrittene


Wegweiser im Dschungel internationaler Finanzregeln
Wie mittelständische Fertigungsunternehmen die Komplexität des Auslandsgeschäfts meistern




Der Schritt ins Ausland führt nicht nur kulturell auf unbekanntes Terrain. Unternehmen sehen sich im Finanzwesen einem wahren Dschungel aus Gesetzen und Vorschriften gegenüber. proAlpha hat nachfolgend einige Beispiele zusammengetragen und erklärt, wie sich Mittelständler im Dickicht der Vorschriften leichter zurechtfinden.

Zölle sind aktuell ein heißes Thema. Die Entscheidung des US-Motorradbauers Harley-Davidson, einen Teil seiner US-Produktion ins Ausland zu verlagern, sorgte weltweit für Schlagzeilen. Als Folge des Handelsstreits zwischen den USA und Europa spielen die Handy-Hersteller Samsung und LG wiederum mit dem Gedanken, Produktionsstätten in die USA zu verlagern. Und auch an den asiatischen Produktionsstandorten, insbesondere in China, ist derzeit einiges in Bewegung. Die aktuelle Diskussion zeigt sehr deutlich, wie schnell die Änderung von nur einer Vorschrift strategische Entscheidungen auf den Kopf stellen kann. Sie verdeutlicht aber auch, wie wichtig es ist, das Rechnungswesen in den Prozess der Internationalisierung einzubinden.

Neben den Zöllen gehört insbesondere die Steuerfindung zu den "Spezialitäten", die das internationale Rechnungswesen komplex machen. In den Niederlanden beispielsweise kann die in Deutschland übliche Steuerkorrektur beim Ziehen von Skonto entfallen. Außerdem endet ein Steuergebiet nicht erst an der Landesgrenze – so etwa in den USA. Hier erheben einige Bundesstaaten gar keine Umsatzsteuer, in anderen Staaten fallen, zusätzlich zur allgemeinen Salestax, noch Zuschläge auf County- oder kommunaler Ebene an. Eine Rechnungswesen-Software muss daher die Steuergebiete in Abhängigkeit vom Standort bis auf Postleitzahlen-Ebene definieren können. Grundsätzlich sollte ein ERP-System heute so flexibel sein, dass beim Thema Umsatzsteuer eine gewisse Mindeststeuerfindung für jedes Land möglich ist.

Bilanzierung: richtig Rechnung legen
Wer den Schritt ins Ausland wagt, sieht sich einer Reihe neuer Rechnungslegungsvorschriften gegenüber. Unternehmen müssen oder können sich zum Beispiel zwischen Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren oder einem gemischten Ansatz, mit oder ohne Work in Process (WIP), entscheiden. Auch die Erstellung eines nach IFRS verpflichtenden Cashflow-Statements, wahlweise nach direkter oder indirekter Methode, gehört dazu.

Beides darf heute im Standard einer auslandstauglichen ERP-Lösung nicht fehlen. Viele ERP-Anbieter unterstützen zudem mit landesspezifischen Komponenten. Diese bieten weit mehr als eine umfangreiche Sprachunterstützung und das Arbeiten mit Datums- und Zeitstempeln in der jeweiligen Zeitzone. Sie bilden funktional auch gesetzliche Anforderungen des jeweiligen Landes ab. So lassen sich Buchhaltung und Gewinn- und Verlustrechnung rechtskonform führen und aufstellen.

Spätestens mit der ersten Tochtergesellschaft im Ausland wird selbst ein kleiner Mittelständler zum Konzern. Für die Konsolidierung der Jahresabschlüsse heißt es dann, Salden, Schulden und Ergebnisse für konsolidierte Auswertungen bereitzustellen. Zwischengewinne sollten sich möglichst komfortabel eliminieren und Gemeinschaftsunternehmen, entsprechend der Anteils-Quote, einbeziehen lassen. Eine entsprechende Funktionalität, gegebenenfalls durch die Integration von Spezialsoftware, erleichtert den Jahresabschluss enorm. Alle Zahlen sollten natürlich auch in ein konsolidiertes Konzern-Reporting einfließen und dort jederzeit abrufbar sein.

Gewusst wie bei der Rechnungsstellung
Auch die Rechnungsstellung und Bearbeitung folgt international ganz unterschiedlichen Regeln. Im Vereinigten Königreich etwa ist es nicht üblich, Zahlungsinformationen wie Belegnummer, Beleg-Datum oder Skontobetrag im Verwendungszweck aufzuführen. Es wird lediglich auf ein Avis verwiesen, das dann entweder per Fax oder nach dem Zahllauf per Mail an den Lieferanten versendet wird. In anderen Märkten, wie China, achten die Behörden penibel auf die Einhaltung von Vorschriften, trotz der spürbaren Öffnung. Rechnungsbelege etwa dürfen dort nicht frei gestaltet werden. Sie müssen einem vordefinierten Layout folgen. Zudem ist die Zahl der Positionen auf acht beschränkt und die Rechnung benötigt eine eindeutige Belegnummer, die eine staatliche Software vorgibt. Das chinesische Regelwerk greift jedoch noch viel weiter: So kann dort ein Unternehmen, bezogen auf das Stammkapital, nur eingeschränkt Darlehen aufnehmen. Dazu zählen auch Kredite bei der Mutterfirma.

Je internationaler, umso höher das Risiko
Für Geschäfte außerhalb der EU gelten für bestimmte Länder individuelle Embargo-Regeln, die streng kontrolliert werden und deshalb genau einzuhalten sind. Die aktuelle Situation kann jedoch sehr unübersichtlich sein und sich schnell ändern und das nicht erst seit dem Austritt der USA aus dem Atom-Abkommen mit dem Iran. Hier helfen Spezialanwendungen für die Exportkontrolle. Geschäfte außerhalb der Eurozone unterliegen zudem höheren Kredit- und Währungsrisiken. Diese lassen sich jedoch durch Bürgschaften, Kurssicherungsgeschäfte oder Factoring gut abpuffern.

Seien es Zölle, die Steuerfindung oder Regeln der Rechnungslegung: Die Komplexität des Rechnungswesens in viel versprechenden Absatzmärkten ist nicht zu unterschätzen. Sie lässt sich aber mit Hilfe von auf das Auslandsgeschäft ausgelegter ERP-Software durchaus meistern. (pro Alpha: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 15.10.18

proAlpha Software: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen