Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Risikoprävention bei internen Meldekanälen


Österreichischer Bundesrat beschließt "HinweisgeberInnenschutzgesetz"
EU-Whistleblower-Richtlinie mit 14 Monaten Verspätung umgesetzt





Der österreichische Bundesrat hat das "HinweisgeberInnenschutzgesetz" (HSchG) beschlossen, damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie mit 14 Monaten Verspätung umgesetzt. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, und verschiedener NGOs wie Transparency International wären allerdings Nachbesserungen dringend angeraten. Denn das neue Gesetz sorgt nicht für umfassende Rechtssicherheit. So beschränkt sich der Schutz auf Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden – nationale Sachverhalte sind nur in Ausnahmefällen (Korruption) abgedeckt.

Auch die fehlende Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, stößt auf Kritik. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Österreichische Unternehmen und Behörden haben danach sechs Monate Zeit, interne Meldekanäle einzurichten.

"Wir begrüßen, dass nun auch in Österreich Hinweisgebende durch ein Gesetz geschützt sind. Allerdings hätten wir uns hier einen klareren Schritt gewünscht, der inhaltlich noch deutlicher über die EU-Richtlinie hinausgeht. So kann es zu der kuriosen Situation kommen, dass eine Person, die in Österreich einen Verstoß gegen nationales Strafrecht meldet, nicht den Schutz genießt wie beispielsweise ihre Kollegen in Dänemark oder Frankreich, obwohl es sich um den gleichen Tatbestand handelt. Das sorgt für Unsicherheit bei Hinweisgebenden, deshalb wäre eine Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, umso wünschenswerter", erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group.

Unternehmen, Behörden und Vereine müssen Meldekanäle einrichten
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und den öffentlichen Sektor besteht damit jetzt Handlungsbedarf, denn in sechs Monaten müssen sie einen sicheren und vertraulichen Meldekanal vorweisen. Der Stichtag für kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist laut EU-Richtline der 18. Dezember 2023. Die EQS Group spricht aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Einführung von Hinweisgebersystemen eine klare Empfehlung aus: Die Verantwortlichen sollten nicht nur die Mindeststandards erfüllen. Im Sinne einer ethischen und starken Compliance-Kultur innerhalb der Organisation ist es vielmehr ratsam, alles zu tun, um die Hinweisgebenden vor Kündigungen oder Repressalien zu schützen – dazu gehört auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen.

"Whistleblowing Report": Ohne anonyme Meldungen gehen wichtige Hinweise verloren
Der "Whistleblowing Report 2021" zeigt eindrucksvoll die Bedeutung von anonymen Hinweisen: Im Jahr 2020 wurde laut der internationalen Studie der Fachhochschule Graubünden, die beispielsweise auch im deutschen Gesetzentwurf mehrfach zitiert wurde, bei Unternehmen, die anonymes Melden erlauben, jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person eingereicht – ohne diese anonymen Meldungen würden sich die Unternehmen damit einem deutlich höheren Risiko aussetzen. Denn es droht die Gefahr, wichtige Hinweise nicht oder zu spät zu erhalten. Auch die Sorge, dass ein anonymer Meldekanal verstärkt missbräuchlich genutzt wird, räumt der Report aus: Nur jede zehnte Meldung hatte falsche oder verleumderische Inhalte - zum Vergleich: Fast die Hälfte der Meldungen waren Compliance-relevant. Deshalb sollte auf dieses effiziente Frühwarnsystem nicht leichtfertig verzichtet werden.

Digitale Hinweisgebersysteme haben sich in der Praxis bewährt
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet zu definieren, wie ein Meldekanal auszusehen hat. Als Best Practice haben sich in den letzten zwanzig Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen.

"Die Hemmschwelle bei den Hinweisgebenden ist vor allem vor der ersten Meldung sehr hoch, deshalb sollten Unternehmen und Behörden auf digitale Systeme setzen, die die Identität der Meldenden umfassend schützen. Diese können mit wenig Aufwand implementiert und betrieben werden", erklärt Mirco Schmidt, Country Manager Austria. (EQS Group: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 24.05.23

EQS Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Mit NDR von einfacher von KRITIS zu NIS2

    Die im Januar 2023 von der Europäischen Kommission aktualisierte Version der NIS-Richtlinie, die als NIS2 bezeichnet wird, hat nach Einschätzung der Schweizer Cybersecurity-Spezialistin Exeon Analytics erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Organisationen, die den so genannten kritischen Infrastrukturen zuzurechnen sind, ihre Netzwerke verwalten und überwachen.

  • Wer ist von NIS2 betroffen?

    Mit der EU-NIS2-Direktive erhöhen sich die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Davon sind erheblich mehr Unternehmen betroffen als bisher. Was müssen Security-Verantwortliche jetzt wissen und wie bereiten sie sich am besten vor? Dirk Wocke, Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Revisionssichere E-Mail-Archivierung

    Jedes steuerpflichtige Unternehmen tut gut daran den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu entsprechen. Doch welche Anforderungen gibt es?

  • Whistleblower erfahren erstmals Rechtsschutz

    Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit zum 02. Juli die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Das Gesetz betrifft insgesamt 70 000 deutsche Unternehmen, die einen vertraulichen Meldekanal einrichten müssen. Die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, begrüßt, dass sich Ampel-Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt haben, um Whistleblowern einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten.

  • Schlüsselelemente der IoT-Sicherheitsvorschriften

    Nicht nur im privaten Bereich, auch in der Industrie sind immer mehr Geräte mit dem Internet verbunden. Die Produktion wird dadurch effizienter und zunehmend automatisiert, was Kosten und Arbeitsaufwand spart. Das Internet der Dinge (IoT - Internet of Things) breitet sich daher rasant aus und die Zahl der angeschlossenen Geräte steigt in hohem Maße. Aber mit der wachsenden Abhängigkeit von IoT-Geräten ist der Bedarf an starken Cyber-Sicherheitsmaßnahmen noch dringender geworden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen