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Einsatz der elektronischen Rechnung


Steuervereinfachungsgesetzentwurf verunsichert Unternehmer
Reicht die E-Mail-Rechnung künftig aus für den Vorsteuerabzug?


(21.03.11) - Der aktuelle Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes der Bundesregierung lässt künftig das Übermitteln von Rechnungen per E-Mail und ohne Signatur grundsätzlich zu. Darauf weist die SGH Service AG. Allerdings warnt SGH Service gleichzeitig: "Elektronisch übermittelte Rechnungen können jedoch bei Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche Steuerrückforderungen."

Die qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT seien die in der Praxis etablierten Verfahren zum Austausch elektronischer Rechnungen. Sie werden weiterhin anerkannt und sichern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Die geplanten Neuregelungen des Steuervereinfachungsgesetzes gelten ab 1. Juli 2011. Sie betreffen Rechnungen mit Umsätzen, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden. Alle Rechnungen für Leistungen aus dem ersten Halbjahr 2011 benötigen unverändert eine elektronische Signatur oder erfordern den Versand mit dem standardisierten EDI-Verfahren.

Der Gesetzgeber beabsichtigt diesen standardisierten Verfahren eine weitere technisch neutrale Möglichkeit zur Seite zu stellen. Die Unternehmer gewährleisten hierbei die Authentizität, die Integrität sowie die Lesbarkeit ihrer Rechnung künftig selbst. Jedes innerbetriebliche Steuerungsverfahren soll dafür geeignet sein.

Das Prüfen der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit muss jedoch verlässlich dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige trägt dabei das Risiko, dass sein Verfahren die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Der Gesetzestext gibt jedoch die Anforderungen an die Dokumentation zum Prüfen der Integrität und Authentizität sowie der Lesbarkeit nicht vor. Beim Einsatz eines neuen Verfahrens ist daher bislang unsicher, ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt der Bundesfinanzminister, flankierend zum geplanten neuen Gesetz, ein Schreiben herauszugeben. Darin wird er seine Auffassung zu weiteren Details der elektronischen Rechnung darstellen.

Prof. Dr. Michael H. Breitner, Leiter des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover, stellt fest: "Die neue Richtline kann als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden und zum Verbreiten elektronischer Rechnungen beitragen. Aber die Zahl der Regelungen und Gesetze in Deutschland ist hoch. Aus ihnen ergibt sich ein umfangreicher Anforderungskatalog an die Unternehmen sowie die einzusetzende Hard- und Software. Insbesondere die Administration und die Rollenkonzepte sind davon betroffen."

Beim elektronischen Rechnungsaustausch und besonders beim Erstellen und Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister allerdings einen messbaren Mehrwert. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Kunden durch das Führen einer Dokumentation entfällt. (SGH Service: ra)

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