Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umsetzung der ESG-Verordnung


Das neue ESG-Reporting soll Unternehmen, Staat und EU mehr Visibilität und Reaktionsfähigkeit im Klimaschutz verleihen
Um nicht im Reporting-Smog zu ersticken, müssen Unternehmen jetzt Tools und Automation für die Datenerfassung und Aufbereitung zur Verfügung haben



Von Ralf Schall, Success Manager bei Qvantum

Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt. Ab dem 1. Januar 2025 ist dieses zusätzliche Reporting für Großunternehmen verpflichtend und es sieht vor, dass die Konzerne Daten und Zahlen aus den Bereichen Environment (E), Social (S) und Governance (G) berichten. Das Prekäre daran: Die Unternehmen müssen die Zahlen und Daten rückwirkend vom Vorjahr reporten, sprich die ESG-relevanten Daten aus 2024. Und genau dasselbe Prinzip wird schrittweise viele weitere, mittelständische und kleine Unternehmen ereilen, wenn sie laut Beschluss in den nächsten Jahren ebenfalls in die ESG-Reporting-Pflicht fallen. Was im ersten Schritt als eine Last erscheint, kann im zweiten Schritt aber auch große Vorteile für Unternehmen bieten, indem sie die Daten nutzen, um ihren Beitrag zum Klimaschutz auch aus wirtschaftlicher Betrachtung heraus beizusteuern.

Damit ein solches Reporting – und die daraus abgeleitete Reaktion – überhaupt möglich ist, müssen die dafür notwendigen Daten und Informationen in den Unternehmen nicht nur effizient gesammelt, sondern zudem sinnvoll aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Und genau da hapert es. Zwar sind die meisten der ESG-relevanten Daten irgendwo im Unternehmen vorhanden, doch in vielen Organisationen gibt es weder Prozesse noch Strukturen oder Tools, mit denen diese gesammelt und sinnvoll dargestellt werden können.

Umso wichtiger ist es sich zu fragen, welche Daten für das ESG-Reporting benötigt werden, wo sich diese befinden, wer auf sie Zugriff hat und mit welchen Hilfsmitteln eine höchstmöglich automatisierte Zusammenführung erreicht werden kann. Mit einem klassischen Excel-Weitwurf wird dies kaum zu meistern sein, insbesondere da die ESG-Expertise noch in den Kinderschuhen steckt. Geeignete Planungs- und Auswertungs-Tools können hier das entscheidende Plus bieten, damit diese aufwendige Pflicht zu einem positiven Resultat führt.

Unternehmen, die jetzt ihre Strukturen so aufbauen, dass sie über ein zentrales System alle relevanten Unternehmensdaten für das ESG-Reporting sammeln können, eröffnen sich neue Chancen. Ein Beispiel: Im ersten Schritt der Umsetzung der ESG-Verordnung geht es um grundlegende Prinzipien, die den Klimawandel, die eigenen Arbeitskräfte sowie das Risikomanagement und interne Controlling betreffen. Allein für einen Teilstandard der Klimaschutzauswirkungen kommen auf die Unternehmen voraussichtlich 9 qualitative und 30 quantitative Kennzahlen zu. Wer diese Werte, etwa von konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels oder der Höhe des Energieverbrauchs nicht erneuerbarer Energien, identifiziert und dokumentiert, hat schon viel erreicht. Mit der Erhebung dieser Werte legt man nicht nur eine solide Basis für das zukünftige ESG-Reporting, sondern auch für die eigene Business-Strategie und Wirtschaftlichkeit.

Für Unternehmen, die ab dem kommenden Jahr rückwirkend reporten müssen, wird es also höchste Zeit, die nötigen Strukturen aufzubauen. Aber auch für die nächstkleinere Unternehmenskategorie gibt es bereits Pläne für das ESG-Reporting. Sie müssen voraussichtlich ab dem Jahr 2026 reporten, ebenfalls rückwirkend. Hinzu kommt, dass voraussichtlich viele kleinere, nicht-reportingpflichtige Unternehmen, als Bestandteil der Wertschöpfungskette von größeren Konzernen zur Lieferung entsprechender Daten verpflichtet werden. Schlussendlich werden somit deutlich mehr Unternehmen in irgendeiner Form zu einem Reporting aufgefordert werden, als es der Gesetzgeber vorsieht.

Ergo: Wer seine Prozesse jetzt so gestaltet, dass daraus ESG-relevante Daten gezogen werden können, handelt im Sinne des Klimaschutzes ebenso wie für die eigene Wirtschaftlichkeit und Zukunft. (Qvantum: Thinking Networks: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 12.02.24

Qvantum: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen