Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

EU-Roaming nur auf Abruf


EU-Roaming gilt automatisch und nicht erst nach proaktiver Umstellung durch Verbraucher
Wechsel per SMS widerspricht nach Ansicht des vzbv EU-Recht vzbv kündigt Klage gegen O2 wegen Irreführung an



Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen.

"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten."

Keine Automatische Umstellung bei O2
O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben. Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

EU-Roaming für alle Verbraucher
"Roam-Like-At-Home" – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. Sofern Verbraucher einen anderen als den beschlossenen EU-Roaming-Tarif nutzen möchten, können sie jederzeit kostenfrei, von einem Werktag auf den anderen, in einen alternativen Tarif wechseln.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 22.08.17
Home & Newsletterlauf: 21.09.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen