Kommentar zum BGH-Urteil zum "Bundestrojaner"


BGH-Urteil "Heimliche Online-Durchsuchungen": Sophos begrüßt juristische Klarstellung in Bezug auf unerwünschte Anwendungen und Mails
Fehlen gesetzlicher Grundlagen steht oft dem Schutz von IT-Systemen im Weg


(06.02.07) - Sophos, Hersteller von Computersicherheitslösungen, sieht mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von heute (Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06) eine positive Entwicklung für die IT-Sicherheit. Das Urteil, das die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen mittels eines "trojanischen Pferds" verbietet, stellt nun Sicherheit in Rechtsfragen her.

Pino v. Kienlin, Geschäftsführer der Sophos GmbH: "Anders, als beispielsweise in den USA, fehlt in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas nach wie vor eine gesetzliche Grundlage, auf der entschieden werden kann, welche über das Internet zugestellten Programme und Mails als eindeutig illegal eingestuft werden können. Gemäß den ersten bekannt gegebenen Details zu dem Urteil ist damit eine Unterscheidung in 'gute Trojaner - böse Spyware' hinfällig.

Diese Klarheit erleichtert es Administratoren zu entscheiden, welche unerwünschten Anwendungen sie mittels entsprechender Software blockieren sollen. Sophos begrüßt daher die Entwicklung hin zu mehr Rechtssicherheit in Bezug auf unerwünschte Anwendungen aus dem Internet und unverlangt zugesandte Mails.

Ich hoffe, dass nach dem Urteil nun auch in Deutschland und Europa zügig weitere gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Spyware und Spam geschaffen werden." (Sophos: ra)



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